Quellen & Belege zum DPF-Differenzdrucksensor
Offizielle Quellen zum DPF-Differenzdrucksensor: Umweltbundesamt, Kraftfahrt-Bundesamt und StVZO Paragraf 29 belegen Funktion, Abgasrelevanz und Pruefpflicht des Partikelfilters.
← Zurück zum Artikel „DPF-Differenzdrucksensor: Defekt erkennen"Dieser Ratgeber zum DPF-Differenzdrucksensor stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion des Sensors, zur Berechnung der Rußbeladung und zur abgasrechtlichen Relevanz sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Der Differenzdrucksensor misst den Druckunterschied vor und nach dem Dieselpartikelfilter."
Das Umweltbundesamt ordnet den Dieselpartikelfilter als emissionsmindernde Technik im Abgasstrang ein, deren Beladungszustand fuer die Russreduzierung ueberwacht wird.
Belege: [Q1] -
„Bei einem sauberen Filter beträgt der Differenzdruck im Leerlauf wenige Millibar."
Das Umweltbundesamt beschreibt die Funktion des Partikelfilters; das Kraftfahrt-Bundesamt fuehrt die Fahrzeuge nach Abgasnorm, die einen funktionierenden Filter voraussetzt.
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„Fehlercode P2452/P2453/P2454/P2455 (Differenzdrucksensor)"
Emissionsrelevante Fehlerspeicher werden bei der Abgasuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO ausgelesen; das Kraftfahrt-Bundesamt fuehrt die periodische Fahrzeugueberwachung.