Quellen & Belege zum DPF-Differenzdrucksensor

Offizielle Quellen zum DPF-Differenzdrucksensor: Umweltbundesamt, Kraftfahrt-Bundesamt und StVZO Paragraf 29 belegen Funktion, Abgasrelevanz und Pruefpflicht des Partikelfilters.

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Dieser Ratgeber zum DPF-Differenzdrucksensor stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion des Sensors, zur Berechnung der Rußbeladung und zur abgasrechtlichen Relevanz sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Umweltbundesamt – Dieselpartikelfilter und Partikelemissionen im Verkehr

    Umweltbundesamt (UBA)
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugbestand und Abgasnormen nach Kraftstoffart

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  3. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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