Quellen & Belege zur ECE-R13 (Bremsanlagen)
Offizielle Quellen zur ECE-R13: UNECE-Regelung, StVZO Paragraf 41 und der TÜV-Verband belegen die Anforderungen an Bremswirkung, Bremskraftverteilung und ABS.
← Zurück zum Artikel „ECE-R13: Die Norm hinter jeder Bremsanlage"Dieser Beitrag zur ECE-R13 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Mindest-Bremswirkung, zur Aufteilung der Bremskraefte und zu den Anforderungen an den Blockierverhinderer sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fachinformationen des TÜV-Verbands. Auf dieser Grundlage setzen wir Bremsanlagen ausschließlich mit normgerechten Teilen und nach Herstellervorgabe instand.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die ECE-R13 ist eine Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fuer Europa."
Die UNECE veröffentlicht die Vehicle Regulations, zu denen die ECE-R13 für Bremsanlagen gehört. Damit ist die internationale Herkunft der Regelung belegt.
Belege: [Q1] -
„Sie legt fest, welche Eigenschaften die Bremsanlage eines Fahrzeugs erfuellen muss, damit es ueberhaupt eine Typgenehmigung erhaelt."
Die ECE-R13 definiert die Anforderungen an Bremsanlagen im Rahmen der Typgenehmigung; Paragraf 41 StVZO regelt die Bremsanforderungen im deutschen Recht.
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„Bei der Hauptuntersuchung wird die Bremsanlage gegen genau diese Vorgaben geprueft."
Der TÜV-Verband beschreibt die Prüfung der Bremsanlage auf dem Prüfstand; die geforderten Bremswerte ergeben sich aus den Anforderungen nach Paragraf 41 StVZO.