Quellen & Belege zur Winterreifenpflicht im Gewerbe-Fuhrpark

Offizielle Quellen zur Winterreifenpflicht im Gewerbe-Fuhrpark: StVO Paragraf 2 regelt die situative Pflicht, StVZO Paragraf 36 die Bereifung und das Profil, der ADAC die Reifenpruefung.

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Dieser Beitrag zur Winterbereifung im Gewerbe-Fuhrpark stützt sich auf den Wortlaut der einschlägigen Vorschriften und auf die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur situativen Pflicht nach Paragraf 2 StVO, zum gesetzlichen Profil-Mindestmaß nach Paragraf 36 StVZO und zur darüber hinausgehenden Sicherheitsempfehlung des ADAC sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Halter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fachinformationen des ADAC. Auf dieser Grundlage prüfen wir bei der Annahme jedes Fahrzeugs die Kennzeichnung, messen die Profiltiefe und dokumentieren den Befund je Fahrzeug nachvollziehbar.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVO Paragraf 2 – Strassenbenutzung durch Fahrzeuge (situative Winterreifenpflicht)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 36 – Bereifung und Laufflaechen (Mindestprofiltiefe)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Winterreifenpflicht, Alpine-Symbol und empfohlene Profiltiefe

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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