Winterreifen im Gewerbe-Fuhrpark: Pflicht & Planung

Situative Winterreifenpflicht im Gewerbe-Fuhrpark: Pflicht prüfen, Profil und Alter beurteilen, Wechsel und Einlagerung organisieren – Schritt für Schritt.

Winterreifen im Gewerbe-Fuhrpark: Pflicht & Planung
TL;DR
  • In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht – unabhängig von der Nutzungsart auch für gewerbliche PKW, Transporter und Nutzfahrzeuge.
  • Seit Oktober 2024 ist für die Pflichterfüllung das Alpine-Symbol erforderlich; M+S allein genügt nicht mehr.
  • Als Halter trägt der Unternehmer die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Ausrüstung des gesamten Bestands.
  • Gesetzliches Minimum sind 1,6 mm Profil; für sichere Wintereigenschaften empfehlen wir mindestens 4 mm.
  • Koordinierte Wechseltermine und eine zentrale Dokumentation verhindern Engpässe vor dem Wintereinbruch.

Mit dem ersten Glatteis wird aus einer organisatorischen Routine eine rechtliche und betriebliche Notwendigkeit. Wer einen Gewerbe-Fuhrpark betreibt, kann die saisonale Bereifung nicht dem Zufall überlassen: Die Winterreifenpflicht gilt für jedes Fahrzeug, das bei winterlichen Verhältnissen bewegt wird, und die Verantwortung dafür liegt beim Halter. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die Pflicht für Ihren Bestand klären, Profil und Alter Ihrer Reifensätze beurteilen und den Wechsel inklusive Einlagerung so organisieren, dass die Einsatzbereitschaft Ihrer Fahrzeuge gesichert bleibt.

Was die situative Winterreifenpflicht für den Fuhrpark bedeutet

Deutschland kennt keine kalenderbasierte, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Maßgeblich ist § 2 Absatz 3a StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Winterreifen bewegt werden. Diese Regel macht keinen Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung – sie gilt für den Dienstwagen der Leitung ebenso wie für den Transporter im Auslieferungsbetrieb.

Seit Oktober 2024 ist die alte M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr ausreichend. Für die Erfüllung der Pflicht muss ein Reifen das Alpine-Symbol tragen – das Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen ohne dieses Symbol erfüllen die situative Pflicht nicht mehr, auch wenn sie als Winterreifen verkauft wurden. Bei der Annahme jedes Fahrzeugs prüfen wir, ob die montierten Reifen die gültige Kennzeichnung tragen.

Für den Unternehmer ist das eine Frage der Risikominimierung. Ein Verstoß zieht Bußgeld und einen Punkt nach sich; im Schadensfall droht zudem die Mithaftung, und die Versicherung kann Leistungen kürzen. Die ordnungsgemäße Ausrüstung des Fuhrparks ist damit Teil der Betreiberpflichten – kein optionaler Komfort.

Warum koordinierte Planung über den Einzelwechsel hinausgeht

Ein einzelnes Fahrzeug umzurüsten ist einfach. Einen ganzen Bestand rechtzeitig, vollständig und ohne Betriebsunterbrechung umzurüsten, ist eine Planungsaufgabe. Wer alle Fahrzeuge am ersten kalten Tag gleichzeitig in die Werkstatt schickt, riskiert, dass die Hälfte des Bestands stillsteht. Wer zu spät plant, fährt das Risiko eines Verstoßes – oder eines Unfalls.

Die Lösung ist eine vorausschauende Organisation: Wechseltermine werden über mehrere Tage verteilt und mit der Tourenplanung abgestimmt. Welche Sätze in der kommenden Saison ersetzt werden müssen, wird aus der dokumentierten Profiltiefe und dem Reifenalter abgeleitet – nicht erst am Tag des Wechsels festgestellt. Eine vorausschauende Wartungsplanung bezieht die saisonale Bereifung als festen Bestandteil mit ein. Wie sich Ausfallzeiten minimieren lassen, hängt im Winterhalbjahr maßgeblich von dieser Vorbereitung ab.

Schritt für Schritt: Winterbereifung im Fuhrpark organisieren

Die folgenden Schritte führen Sie durch die Organisation der Winterbereifung für Ihren gesamten Bestand – von der Pflichtprüfung über die fachgerechte Montage bis zur Einlagerung und Dokumentation. Den eigentlichen Wechsel und die fachgerechte Lagerung übernehmen wir gerne für Sie; die Schritte machen transparent, worauf es dabei ankommt.

Bei der Montage ist der Drehmomentschlüssel Pflicht – zu fest beschädigt das Gewinde, zu locker ist gefährlich. Nach dem Wechsel prüfen wir das Reifendruckkontrollsystem und stellen sicher, dass die Warnung korrekt arbeitet. Auch die Reifendruckwerte richten sich bei Transportern nach der Beladung; bei voller Zuladung gilt der höhere Wert vom Türsäulen-Aufkleber.

Eine saubere Reifenlogistik schließt mit der Dokumentation ab: Welcher Satz gehört zu welchem Fahrzeug, wie ist der Zustand, wo lagert er? Diese Übersicht erspart im nächsten Herbst die hektische Suche und macht frühzeitig sichtbar, welche Reifen ihre letzte Saison vor sich haben. Benötigen Sie neue Sätze, finden Sie weiterführende Informationen unter reifen.kfz-dietrich.com.

Standort und Erreichbarkeit

KFZ Dietrich liegt in Hardegsen, Meckelstraße 8, im Landkreis Northeim – gut erreichbar aus dem gesamten südniedersächsischen Raum. Northeim ist in etwa 18 Minuten erreichbar, Einbeck in rund 25 Minuten, Göttingen in etwa 30 Minuten. Wir koordinieren den saisonalen Wechsel Ihres Bestands so, dass Ihre Fahrzeuge rechtzeitig und ohne Betriebsunterbrechung winterfest sind.

Kontakt

Wenn Sie die Winterbereifung Ihres Fuhrparks rechtssicher und ohne Betriebsunterbrechung organisieren möchten, sprechen Sie uns an. Wir erfassen Ihren Bestand, beurteilen die vorhandenen Reifensätze und planen Wechsel und Einlagerung so, dass jedes Fahrzeug vorschriftsmäßig ausgerüstet bleibt.

KFZ Dietrich Meckelstraße 8 37181 Hardegsen

Telefon: 05505 5236

Weitere Informationen zu unseren Leistungen: kfz-dietrich.com

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 07:30 bis 16:30 Uhr.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Winterreifenpflicht auch für gewerbliche Fahrzeuge und Transporter?

Ja. Die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Absatz 3a StVO gilt unabhängig von der Nutzungsart für alle Kraftfahrzeuge – auch für gewerbliche PKW, Transporter und Nutzfahrzeuge. Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte dürfen diese Fahrzeuge nur mit Winterreifen (Alpine-Symbol) bewegt werden.

Wer haftet, wenn ein Gewerbefahrzeug bei Glätte ohne Winterreifen fährt?

Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld und ein Punkt; bei einer Behinderung oder Gefährdung erhöht sich das Bußgeld. Im Schadensfall kann zudem die Mithaftung greifen und die Versicherung Leistungen kürzen. Als Halter trägt der Unternehmer die Verantwortung dafür, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig ausgerüstet sind – die Organisation des saisonalen Wechsels ist daher eine Betreiberpflicht.

Wann ist das Alpine-Symbol auf Reifen erforderlich?

Seit Oktober 2024 müssen Winterreifen für die Erfüllung der situativen Winterreifenpflicht das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Die ältere M+S-Kennzeichnung allein genügt nicht mehr. Wir prüfen bei der Annahme jedes Fahrzeugs, ob die montierten Reifen die gültige Kennzeichnung tragen.

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