Quellen & Belege zum HU-Bericht und Mängelklassen

Offizielle Quellen zum HU-Bericht und zu den Mängelklassen: Paragraf 29 StVZO, der TUEV-Verband, die DEKRA und das Kraftfahrt-Bundesamt belegen Prüfpflicht, Mängelbewertung und Nachprüfungsfrist.

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Dieser Ratgeber zum HU-Bericht und zu den Mängelklassen stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zur gesetzlichen Definition der Mängelkategorien in der Anlage VIIIa, zur Nachprüfungsfrist bei erheblichen Mängeln und zur periodischen Prüfpflicht sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Gebrauchtwagenkäufer jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut des Paragraf 29 StVZO, auf den TÜV-Verband, die DEKRA und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    §29 StVZO (Hauptuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – HU-Bericht und Mängelklassen (geringe, erhebliche, gefährliche Mängel)

    TÜV-Verband
  3. TÜV / Dekra

    DEKRA – Hauptuntersuchung und Mängelbewertung

    DEKRA
  4. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – periodische Fahrzeugüberwachung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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