Quellen & Belege zur HU-Vorbereitung
Offizielle Belege zu § 29 StVZO, zum TÜV-Verband und zur DEKRA sichern die Aussagen zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung und zu den häufigsten Mängelgründen ab.
← Zurück zum Artikel „HU-Vorbereitung: Was geprüft wird und Tipps"Dieser Beitrag zur HU-Vorbereitung stützt sich auf die gesetzliche Grundlage des § 29 StVZO sowie auf die Veröffentlichungen der amtlich anerkannten Prüforganisationen. Die Aussagen zum Prüfumfang, zur OBD-Abfrage und zu den häufigsten Mängelgründen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, den TÜV-Verband und die DEKRA. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft die Betriebssicherheit des Fahrzeugs."
Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die rechtliche Grundlage der Hauptuntersuchung. Geprüft wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit nach einem standardisierten Prüfkatalog.
Belege: [Q1] -
„Die OBD-Abfrage bei der AU schlägt an, wenn im Motorsteuergerät emissionsrelevante Fehler gespeichert sind - auch wenn keine Lampe leuchtet."
Seit 2010 ist die OBD-Abfrage Teil der Abgasuntersuchung. Prüfen wie der TÜV-Verband und DEKRA bestätigen, dass gespeicherte emissionsrelevante Fehler unabhängig von einer leuchtenden Warnlampe relevant sind.
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„Was prüfen TÜV und DEKRA eigentlich?"
Der konkrete Prüfumfang und die häufigsten Mängelgründe werden von den amtlich anerkannten Prüforganisationen TÜV-Verband und DEKRA veröffentlicht und jährlich aktualisiert.