Quellen & Belege zum Hochvolt-Service

Offizielle Quellen zum Hochvolt-Service: die DGUV, ihre Publikationen und die BGHM belegen Qualifikationspflicht, Spannungsgrenze und die fuenf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik.

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Dieser Beitrag zum Hochvolt-Service stützt sich auf die Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Aussagen zur Qualifikationspflicht, zur Spannungsgrenze von 60 Volt Gleichspannung und zu den fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die DGUV, ihre Publikationen und die BGHM. Hochvolt-Arbeiten führen wir ausschließlich mit entsprechend qualifiziertem Personal und nach den geltenden Herstellervorgaben durch.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    DGUV – Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  2. Behörde

    DGUV-Publikationen – Information zu Arbeiten an Hochvolt-Systemen

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  3. Behörde

    BGHM – Arbeitssicherheit an elektrisch betriebenen Fahrzeugen

    Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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