Quellen & Belege zum Hochvolt-Service
Offizielle Quellen zum Hochvolt-Service: die DGUV, ihre Publikationen und die BGHM belegen Qualifikationspflicht, Spannungsgrenze und die fuenf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik.
← Zurück zum Artikel „Hochvolt-Service bei Hybrid und Elektroauto"Dieser Beitrag zum Hochvolt-Service stützt sich auf die Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Aussagen zur Qualifikationspflicht, zur Spannungsgrenze von 60 Volt Gleichspannung und zu den fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die DGUV, ihre Publikationen und die BGHM. Hochvolt-Arbeiten führen wir ausschließlich mit entsprechend qualifiziertem Personal und nach den geltenden Herstellervorgaben durch.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Hochvolt-Systeme (ueber 60 Volt Gleichspannung) erfordern qualifiziertes Personal nach DGUV und die strikte Einhaltung der Herstellervorgaben."
Die DGUV definiert die Spannungsgrenze und die gestufte Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen über 60 Volt Gleichspannung.
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„Vor jeder Arbeit am HV-System steht die fuenfstufige Sicherheitsregel: Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden, benachbarte Teile abdecken."
Die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik sind in den DGUV-Publikationen und den Vorgaben der BGHM als verbindliche Reihenfolge für Arbeiten an Hochvolt-Systemen festgelegt.
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„Eine Werkstatt, die ueber diese Qualifikation nicht verfuegt, darf an spannungsfuehrenden HV-Komponenten nicht arbeiten."
DGUV und BGHM legen als Unfallversicherungsträger fest, dass Arbeiten an spannungsführenden HV-Komponenten eine entsprechende Qualifikation voraussetzen.