Quellen & Belege zum Hochvolt-Service

Offizielle Quellen zum Hochvolt-Service: die DGUV, ihre Publikationen und die BGHM belegen Qualifikationspflicht, Spannungsgrenze und die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik.

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Dieser Beitrag zum Hochvolt-Service stützt sich auf die Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Aussagen zur Qualifikationspflicht, zur Spannungsgrenze von 60 Volt Gleichspannung und zu den fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die DGUV, ihre Publikationen und die BGHM. Hochvolt-Arbeiten führen wir ausschließlich mit entsprechend qualifiziertem Personal und nach den geltenden Herstellervorgaben durch.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  2. Behörde

    DGUV Information 209-093 – Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  3. Behörde

    BGHM – Fahrzeuginstandhaltung und Arbeiten an Hochvoltsystemen

    Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: