Quellen & Belege zu HU und Assistenzsystemen

Belege zu den Aussagen unseres Beitrags ueber die Pruefung von Assistenzsystemen bei der HU, gestuetzt auf StVZO Paragraf 29, UNECE-Regelungen, den TUEV-Verband und das Kraftfahrt-Bundesamt.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

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Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Prüfung von Assistenzsystemen bei der Hauptuntersuchung den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Sie finden hier die rechtlichen und behördlichen Grundlagen, auf die sich unsere Darstellung des Prüfumfangs, der Mangelbewertung und der Sensorkalibrierung stützt.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf Paragraf 29 der StVZO, die UNECE-Fahrzeugregelungen, den TÜV-Verband und das Kraftfahrt-Bundesamt. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und auf eine gesicherte Grundlage zurückführen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – Regelungen zu Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen

    UNECE
  3. TÜV / Dekra

    TUEV-Verband – Hauptuntersuchung und Fahrerassistenzsysteme

    TÜV-Verband
  4. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugtechnik und Typgenehmigung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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