Quellen & Belege zur Inspektion nach Werksvorgabe
Offizielle Belege zur herstellerkonformen Inspektion: EU-Kfz-GVO 461/2010 zur freien Werkstattwahl, ZDK zum Kfz-Gewerbe und StVZO §29 zur regelmäßigen Fahrzeugprüfung.
← Zurück zum Artikel „Inspektion nach Werksvorgabe: Die Checkliste"Dieser Ratgeber zur Inspektion nach Werksvorgabe stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur freien Werkstattwahl, zur Prüfung sicherheitsrelevanter Baugruppen und zum herstellerkonformen Nachweis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 461/2010, den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und die StVZO §29. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Wir behandeln Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgabe und mit derselben Diagnosetechnik wie eine Vertragswerkstatt: XENTRY für Mercedes, ODIS für die VW-Gruppe und ISTA für BMW."
Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010 sichert freien Werkstätten den Zugang zu Herstellervorgaben und technischen Informationen; der ZDK ordnet diese Standards für das Kfz-Gewerbe ein.
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„Beläge und Scheiben werden vermessen, Bremsleitungen und Schläuche auf Korrosion und Scheuerstellen kontrolliert, die Funktion der Feststellbremse geprüft."
StVZO §29 schreibt die wiederkehrende Prüfung des verkehrssicheren Zustands vor, zu dem die Bremsanlage als sicherheitsrelevante Baugruppe zählt.
Belege: [Q3] -
„Wer Garantie- oder Kulanzansprüche erhalten will, muss die Wartung herstellerkonform und lückenlos belegen können."
Die Verordnung 461/2010 stellt klar, dass eine herstellerkonform durchgeführte Wartung in einer freien Werkstatt die Herstellergarantie nicht gefährdet; der ZDK bestätigt diese Praxis im Kfz-Gewerbe.