Quellen & Belege zur Inspektion nach Werksvorgabe

Offizielle Belege zur herstellerkonformen Inspektion: EU-Kfz-GVO 461/2010 zur freien Werkstattwahl, ZDK zum Kfz-Gewerbe und StVZO §29 zur regelmäßigen Fahrzeugprüfung.

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Dieser Ratgeber zur Inspektion nach Werksvorgabe stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur freien Werkstattwahl, zur Prüfung sicherheitsrelevanter Baugruppen und zum herstellerkonformen Nachweis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 461/2010, den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und die StVZO §29. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    EUR-Lex – Verordnung (EU) Nr. 461/2010 (Gruppenfreistellung Kraftfahrzeugsektor)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Fachbetriebe und Werkstattstandards

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
  3. Behörde

    StVZO §29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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