Quellen & Belege zu AU nicht bestanden – Ursachen und Lösungen
Belege zur Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung sowie zur OBD-Prüfung, gestützt auf StVZO, TÜV-Verband, KBA und das Kfz-Gewerbe.
← Zurück zum Artikel „AU nicht bestanden – Ursachen und Lösungen"Dieser Beleg ordnet die rechtlichen und behördlichen Grundlagen unseres Beitrags zur Abgasuntersuchung zu. Die periodische Untersuchung der Kraftfahrzeuge ist in StVZO § 29 geregelt; der TÜV-Verband erläutert den Untersuchungsumfang einschließlich der OBD-Prüfung ab Euro 5/6.
Die Durchführung der Abgasuntersuchung im Handwerk sowie die zugrundeliegenden Fahrzeug- und Emissionsdaten verantworten das Kfz-Gewerbe und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). So bleibt jede Aussage des Beitrags für Sie nachvollziehbar belegt.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
-
„Zusätzlich zur Emissionsmessung wird der Fehlerspeicher über die OBD-Schnittstelle ausgelesen."
StVZO § 29 regelt die periodische Untersuchung der Kraftfahrzeuge einschließlich der Abgasuntersuchung; der TÜV-Verband beschreibt die OBD-Prüfung als Bestandteil dieser Untersuchung ab Euro 5/6.
-
„Aktive Fehlercodes im Emissionssystem (P0xxx, P2xxx) führen zum Nichtbestehen – auch wenn die Messwerte selbst im Normbereich liegen."
Die OBD-gestützte Bewertung emissionsrelevanter Fehler ist Teil des Untersuchungsumfangs nach StVZO § 29, wie der TÜV-Verband darlegt.
-
„Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch."
Das Kfz-Gewerbe (ZDK) ist Träger der Durchführung der Abgasuntersuchung im Handwerk; das Kraftfahrt-Bundesamt verantwortet die zugrundeliegenden Fahrzeug- und Emissionsdaten.