Quellen & Belege zu AU nicht bestanden – Ursachen und Lösungen

Belege zur Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung sowie zur OBD-Prüfung, gestützt auf StVZO, TÜV-Verband, KBA und das Kfz-Gewerbe.

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Dieser Beleg ordnet die rechtlichen und behördlichen Grundlagen unseres Beitrags zur Abgasuntersuchung zu. Die periodische Untersuchung der Kraftfahrzeuge ist in StVZO § 29 geregelt; der TÜV-Verband erläutert den Untersuchungsumfang einschließlich der OBD-Prüfung ab Euro 5/6.

Die Durchführung der Abgasuntersuchung im Handwerk sowie die zugrundeliegenden Fahrzeug- und Emissionsdaten verantworten das Kfz-Gewerbe und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). So bleibt jede Aussage des Beitrags für Sie nachvollziehbar belegt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO § 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

    TÜV-Verband
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugzulassung und Emissionsdaten

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. Branchenverband

    ZDK – Abgasuntersuchung im Kfz-Gewerbe

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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