Quellen & Belege zum Ratgeber Kindersitz & Isofix
Offizielle Quellen zum Ratgeber Kindersitz und Isofix: StVO §21, ADAC-Kindersitztest, TÜV-Verband und Euro NCAP belegen die Aussagen zur gesetzlichen Sicherungspflicht, zu Isofix und i-Size.
← Zurück zum Artikel „Kindersitz & Isofix richtig einbauen"Dieser Ratgeber zum richtigen Einbau von Kindersitz und Isofix stützt sich auf geltendes Recht und die Veröffentlichungen anerkannter Prüfinstitutionen. Die gesetzliche Sicherungspflicht für Kinder, die Vorteile der Isofix-Befestigung sowie die Norm i-Size sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt.
Maßgeblich bleiben in jedem Einzelfall die Anleitung des jeweiligen Sitzes und die Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs. Die hier aufgeführten Quellen von Gesetzgeber, ADAC, TÜV-Verband und Euro NCAP machen die im Beitrag getroffenen Aussagen nachvollziehbar.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 cm müssen in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung gesichert werden."
§21 StVO schreibt für Kinder unter zwölf Jahren mit einer Körpergröße unter 150 cm die Verwendung einer amtlich genehmigten Rückhalteeinrichtung für Kinder vor.
Belege: [Q1] -
„Isofix verbindet den Kindersitz über genormte Rastpunkte fest mit der Karosserie und reduziert die häufigsten Einbaufehler."
Der ADAC weist in seinen Kindersitztests darauf hin, dass die genormte Isofix-Befestigung typische Bedienfehler des Gurteinbaus weitgehend ausschließt.
Belege: [Q2]