Quellen & Belege zur Abgasuntersuchung nach Tuning

Offizielle Quellen zur Abgasuntersuchung nach Tuning: §29 und §19 StVZO, der TÜV-Verband und das Kraftfahrt-Bundesamt belegen Prüfumfang, Betriebserlaubnis und OBD-Auslesung.

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Dieser Ratgeber zur Abgasuntersuchung nach einer Leistungsoptimierung stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum zweistufigen Prüfumfang der AU, zur OBD-Auslesung und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf § 29 StVZO, § 19 StVZO sowie die Veröffentlichungen des TÜV-Verbands und des Kraftfahrt-Bundesamts. So können Sie jede Aussage selbst nachvollziehen und das AU-Risiko einer Optimierung fundiert einordnen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    § 29 StVZO – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (HU und AU)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    § 19 StVZO – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Abgasuntersuchung und OBD-Prüfung

    TÜV-Verband
  4. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Genehmigung und Betriebserlaubnis von Fahrzeugen

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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