Quellen & Belege zum Notbremsassistent nach ECE R152

Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zum Notbremsassistenten, gestützt auf die UNECE-Regelung ECE-R152 und StVZO §29.

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Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zum Notbremsassistenten mit den maßgeblichen amtlichen Quellen. Den rechtlichen Rahmen bilden die UNECE-Regelung ECE-R152, die den Prüfrahmen für Notbremssysteme festlegt, sowie StVZO §29 zur periodischen Überprüfung. So weisen wir nach, dass unsere Darstellung der Anforderungen dem geltenden Regelwerk entspricht.

Damit machen wir nachvollziehbar, warum eine Diagnose und Kalibrierung nach Herstellervorgabe zwingend ist und warum eine dauerhafte Deaktivierung des Systems den genehmigten Zustand des Fahrzeugs verändert. Sie können jede sicherheitsrelevante Aussage unseres Beitrags auf eine verlässliche Grundlage zurückführen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – ECE-R152 (Advanced Emergency Braking Systems)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO §29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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