Quellen & Belege zur Oldtimer-Hauptuntersuchung

Offizielle Quellen zur Oldtimer-Hauptuntersuchung: §29 StVZO, §23 StVZO zum H-Kennzeichen und der TÜV-Verband belegen Prüfmaßstab, AU-Pflicht und Begutachtung.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Oldtimer bei der Hauptuntersuchung – was wird geprüft?"

Dieser Ratgeber zur Oldtimer-Hauptuntersuchung stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum zeitgemäßen Prüfmaßstab, zur AU-Pflicht ab Baujahr 1969 und zu den Voraussetzungen des H-Kennzeichens sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf § 29 StVZO, § 23 StVZO und die Veröffentlichungen des TÜV-Verbands. So können Sie jede Aussage selbst nachvollziehen und die fachgerechte Vorbereitung Ihres Klassikers auf die HU fundiert beurteilen.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    § 29 StVZO – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Hauptuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    § 23 StVZO – Begutachtung als historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Oldtimer-Begutachtung und periodische Überwachung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp