Quellen & Belege zum Spurhalteassistenten

Offizielle Quellen zum Spurhalteassistenten: die UNECE-Regelung ECE-R79 zur Lenkanlage und Spurhaltung und StVZO Paragraf 29 belegen Funktion und Prüfrelevanz.

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Dieser Beitrag zum Spurhalteassistenten stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum lenkenden Eingriff bei drohendem Verlassen der Spur, zur zwingenden Kalibrierung einer dejustierten Kamera und zur Sicherheitsrelevanz des Systems sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Die ADAS-Kalibrierung ist für uns eine Sicherheitspflicht, kein optionaler Zusatzschritt: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Auf dieser Grundlage lesen wir den tatsächlichen Zustand der Kamera aus und stellen die Funktion nach Herstellervorgabe fachgerecht wieder her.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R79, Lenkanlage und Spurhaltefunktion)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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