Quellen & Belege zum Totwinkelassistenten

Offizielle Quellen zum Totwinkelassistenten mit Heckradar: die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen und StVZO Paragraf 29 belegen Kalibrierpflicht und Prüfrelevanz.

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Dieser Beitrag zum Totwinkelassistenten mit Heckradar stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Überwachung des toten Winkels, zur verbindlichen Kalibrierung nach jedem Eingriff am Heckstoßfänger und zum Diagnoseprotokoll als Nachweis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Die ADAS-Kalibrierung ist für uns eine Sicherheitspflicht, kein optionaler Zusatzschritt: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Auf dieser Grundlage prüfen wir die Sensorlage nach jedem Eingriff im Heckbereich und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar für Sie.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – Fahrerassistenz- und Radarsysteme

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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