Quellen & Belege zum ABS-Steuergerät

Belege zum ABS-Steuergerät, gestützt auf die UNECE-Regelung ECE-R13 zu Bremsanlage und Blockierverhinderer, StVZO Paragraf 29 und den ADAC.

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Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zum ABS-Steuergerät mit den maßgeblichen amtlichen Quellen. Den Rahmen bilden die UNECE-Regelung ECE-R13 zu Bremsanlage und Blockierverhinderer, die StVZO Paragraf 29 zur wiederkehrenden Untersuchung und die Fachinformationen des ADAC. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Das ABS-Steuergerät ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil: Es übernimmt neben dem Blockierverhinderer auch ESP und die Bremskraftverteilung. Deshalb stellen wir den Befund messbasiert fest und führen nach jedem Tausch die vom Hersteller vorgeschriebene Codierung und Adaption durch, damit der genehmigte Zustand der Bremsanlage erhalten bleibt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – ECE-R13 (Bremsanlage und Blockierverhinderer/ABS)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Bremsen, ABS, ESP und Fahrsicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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