Quellen & Belege zum AdBlue-Notlauf

Offizielle Belege zum AdBlue-Notlauf und zur Motor-Start-Sperre: EU-Verordnung 715/2007 (Euro 5/6), Umweltbundesamt zur NOx-Minderung und Kraftfahrt-Bundesamt zur Dieselnorm.

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Dieser Ratgeber zum AdBlue-Notlauf bei Mercedes und VW stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur NOx-Überschreitung ohne SCR-Funktion, zur chemischen Umwandlung im Katalysator und zur gesetzlich vorgeschriebenen Sperrlogik sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 715/2007, das Umweltbundesamt und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über Euro 5 und Euro 6 (Emissionen leichter Kraftfahrzeuge)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – Stickoxide und SCR-Technik bei Diesel-Fahrzeugen

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Dieselbestand nach Abgasnorm Euro 5 und Euro 6

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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