Quellen & Belege zum AdBlue- und SCR-System
Offizielle Belege zum SCR-System mit AdBlue: EU-Verordnung 715/2007 (Euro 5/6) zum Betriebsschutz, Umweltbundesamt zur NOx-Minderung und Kraftfahrt-Bundesamt zur Dieselnorm.
← Zurück zum Artikel „AdBlue-System: Fehler + Nachfüllen"Dieser Ratgeber zum AdBlue- und SCR-System stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Verbreitung der SCR-Technik seit Euro 5 und Euro 6, zur Höhe der Stickoxid-Minderung und zur gesetzlich vorgeschriebenen Betriebseinschränkung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 715/2007, das Umweltbundesamt und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Seit Euro 5 und besonders Euro 6 setzen nahezu alle Diesel-Pkw und Transporter auf SCR-Technologie mit AdBlue."
Die Verordnung 715/2007 legt die Grenzwerte der Stufen Euro 5 und Euro 6 fest; das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Dieselbestand nach diesen Abgasnormen, deren NOx-Werte SCR-Technik erfordern.
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„Das System reduziert die Stickoxid-Emissionen um bis zu 90 %."
Das Umweltbundesamt beziffert die mögliche NOx-Minderung durch die selektive katalytische Reduktion (SCR) im Bereich der hier genannten Größenordnung.
Belege: [Q2] -
„Sobald der Motor abgestellt wird, lässt er sich nicht mehr starten – das ist eine gesetzliche Vorschrift (Euro 5/6), um den Betrieb ohne Abgasnachbehandlung zu verhindern."
Die Verordnung 715/2007 verlangt dauerhaft wirksame emissionsmindernde Einrichtungen und rechtfertigt die im Beitrag beschriebene Betriebseinschränkung bei fehlendem Reduktionsmittel.
Belege: [Q1]