Quellen & Belege zur Auspuffanlage

Belege zur Auspuffanlage, gestützt auf StVZO Paragraf 29 zu AU und Geräusch, die UNECE-Regelung ECE-R59 zu Austausch-Schalldämpfern und das Umweltbundesamt.

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Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Auspuffanlage mit den maßgeblichen amtlichen Quellen. Den Rahmen bilden die StVZO Paragraf 29 zu Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Geräuschmessung, die UNECE-Regelung ECE-R59 zu Austausch-Schalldämpferanlagen und das Umweltbundesamt zu Abgas- und Geräuschemissionen. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Eine undichte oder zu laute Abgasanlage verfehlt die Hauptuntersuchung verlässlich und belastet die Umwelt. Wir liefern den Befund auf der Bühne mit Foto-Dokumentation, entscheiden zwischen gezieltem Teilstück-Tausch und Komplett-Lösung und verbauen Austausch-Anlagen, die das genehmigte Geräusch- und Abgasverhalten erhalten.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge (HU, AU und Geräusch)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – ECE-R59 (Austausch-Schalldämpferanlagen)

    UNECE
  3. Behörde

    Umweltbundesamt – Abgas- und Geräuschemissionen im Straßenverkehr

    Umweltbundesamt (UBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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