Quellen & Belege zur Airbag-Warnleuchte

Belege zur Airbag-Warnleuchte, gestützt auf die UNECE-Regelungen ECE-R94 und ECE-R95 zum Insassenschutz, StVZO Paragraf 29 und den ADAC.

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Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Airbag-Warnleuchte mit den maßgeblichen amtlichen Quellen. Den Rahmen bilden die UNECE-Regelungen ECE-R94 und ECE-R95 zum Insassenschutz beim Frontal- und Seitenaufprall, die StVZO Paragraf 29 zur Hauptuntersuchung und die Fachinformationen des ADAC. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Das SRS-System ist ein sicherheitsrelevanter Verbund. Leuchtet die Warnleuchte dauerhaft, ist die zuverlässige Auslösung von Airbag und Gurtstraffer im Ernstfall nicht gesichert, und bei der Hauptuntersuchung gilt dies als Mangel. Wir stellen den Befund mit Hersteller-Diagnose fest, führen die vorgeschriebene Anlern-Prozedur durch und entsorgen pyrotechnische Bauteile fachgerecht.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – ECE-R94 und ECE-R95 (Insassenschutz Frontal- und Seitenaufprall)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Airbag, Rückhaltesysteme und Fahrzeugsicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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