Quellen & Belege zur elektrischen Parkbremse

Offizielle Quellen zur elektrischen Parkbremse: die UNECE-Regelung ECE-R13 zur Feststellbremse, StVZO Paragraf 29 und der ADAC belegen Funktion und Prüfpflicht.

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Dieser Beitrag zur elektrischen Parkbremse stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Einordnung als Pflichtbestandteil der Bremsanlage, zur sicherheitskritischen Bedeutung einer Fehlfunktion und zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fachinformationen des ADAC. Auf dieser Grundlage messen wir die Stromaufnahme der Aktuatoren befundbasiert und führen jeden Bremsenservice streng nach Herstellervorgabe mit der notwendigen Software-Unterstützung durch.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R13, Feststell- und Betriebsbremse)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Bremsen, Feststellbremse und Fahrsicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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