Quellen & Belege zum Bremsbelag-Verschleiß

Offizielle Quellen zum Bremsbelag-Verschleiß: StVZO Paragraf 29, die UNECE-Regelung ECE-R90 für Bremsteile, der TÜV-Verband und der ADAC belegen Prüfpflicht und Anforderungen.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Bremsbeläge tauschen: Verschleißgrenze, Symptome, Werkstatt"

Dieser Beitrag zum Bremsbelag-Verschleiß stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Verschleißgrenze nach Herstellervorgabe, zu den Warnsymptomen und zum gemeinsamen Reibpaar aus Scheibe und Belag sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Regelungen der UNECE und die Fachinformationen von TÜV-Verband und ADAC. Auf dieser Grundlage vermessen wir Beläge und Scheiben und setzen die Bremse ausschließlich mit normgerechten Teilen nach Herstellervorgabe instand.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R90, Ersatz-Bremsbeläge und Bremsteile)

    UNECE
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Bremsenprüfung und Fahrzeugsicherheit

    TÜV-Verband
  4. ADAC

    ADAC – Bremsen, Verschleiß und Sicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp