Quellen & Belege zum Bremsbelag-Vergleich

Offizielle Quellen zum Bremsbelag-Vergleich: Die UNECE-Regelung ECE-R90 für Ersatz-Bremsteile, StVZO Paragraf 29 und der ADAC belegen die Zulassungspflicht und Prüfwerte.

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Dieser Beitrag zum Vergleich organischer, halbmetallischer und keramischer Bremsbeläge stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur ECE-R90-Zulassung, zu den geforderten Reibwerten und zum rechtzeitigen Belagwechsel sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fachinformationen des ADAC. Auf dieser Grundlage setzen wir die Bremse ausschließlich mit normgerechten Teilen nach Herstellervorgabe instand und beraten Sie zur passenden Belagart für Ihr Fahrprofil.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R90, Ersatz-Bremsbeläge und Bremsteile)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Bremsen, Bremsbeläge und Sicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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