Quellen & Belege zur DPF-Reinigung in der Werkstatt

Offizielle Quellen zur DPF-Reinigung: Umweltbundesamt, Kraftfahrt-Bundesamt, StVZO Paragraf 29 und der TUEV-Verband belegen Funktion, Abgasrelevanz und Pruefpflicht des Partikelfilters.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Dieselpartikelfilter reinigen: Verfahren, Kosten & Werkstatt"

Dieser Ratgeber zur Reinigung des Dieselpartikelfilters stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion des Filters, zur Unterscheidung von Russ und Asche sowie zur abgasrechtlichen Relevanz sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und den TÜV-Verband. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Umweltbundesamt – Dieselpartikelfilter und Partikelemissionen im Verkehr

    Umweltbundesamt (UBA)
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugbestand und Abgasnormen nach Kraftstoffart

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  3. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. TÜV / Dekra

    TUEV-Verband – Abgasuntersuchung und Fahrzeugueberwachung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp