Quellen & Belege zum eCall-Notrufsystem

Offizielle Quellen zum eCall-Notrufsystem: Verordnung (EU) 2015/758, die Delegierte Verordnung (EU) 2017/79, Paragraf 29 StVZO und der ADAC belegen die Pflicht, die Typgenehmigung und die HU-Relevanz des Notrufsystems.

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Dieser Ratgeber zum eCall-Notrufsystem stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zur EU-weiten Ausstattungspflicht ab 2018, zu den technischen Typgenehmigungs-Anforderungen und zur Relevanz für die Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EU) 2015/758, der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79, des Paragrafen 29 StVZO und auf die Erläuterungen des ADAC. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) 2015/758 – bordeigenes eCall-System auf Basis des Notrufs 112

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Behörde

    Delegierte Verordnung (EU) 2017/79 – technische Anforderungen für die eCall-Typgenehmigung

    EUR-Lex
  3. Behörde

    Paragraf 29 StVZO – Hauptuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. ADAC

    ADAC – eCall: das automatische Notrufsystem im Auto

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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