Quellen & Belege zu P0420: Katalysator reinigen oder tauschen

Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zur Entscheidung zwischen Katalysator-Reinigung und Tausch, gestuetzt auf Umweltbundesamt, UNECE-Regelung ECE-R83, KBA und StVZO Paragraf 29.

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Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Entscheidung zwischen Katalysator-Reinigung und Tausch den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Sie finden hier die rechtlichen und behördlichen Grundlagen, auf die sich unsere Darstellung der Zulassungskonformität, der Abgasanforderungen und der Betriebserlaubnis stützt.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, die UNECE-Fahrzeugregelung ECE-R83, das Kraftfahrt-Bundesamt und Paragraf 29 der StVZO. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und auf eine gesicherte Grundlage zurückführen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Umweltbundesamt – Schadstoffe und Abgase im Strassenverkehr

    Umweltbundesamt (UBA)
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – ECE-R83 (Emissionen von Personenkraftwagen)

    UNECE
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Emissionen

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung und Betriebserlaubnis

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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