Quellen & Belege zu P0420: Katalysator reinigen oder tauschen
Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zur Entscheidung zwischen Katalysator-Reinigung und Tausch, gestuetzt auf Umweltbundesamt, UNECE-Regelung ECE-R83, KBA und StVZO Paragraf 29.
← Zurück zum Artikel „P0420: Katalysator reinigen oder tauschen? Die Entscheidung"Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Entscheidung zwischen Katalysator-Reinigung und Tausch den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Sie finden hier die rechtlichen und behördlichen Grundlagen, auf die sich unsere Darstellung der Zulassungskonformität, der Abgasanforderungen und der Betriebserlaubnis stützt.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, die UNECE-Fahrzeugregelung ECE-R83, das Kraftfahrt-Bundesamt und Paragraf 29 der StVZO. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und auf eine gesicherte Grundlage zurückführen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Ein zulassungskonformer Nachruest-Katalysator mit E-Pruefzeichen, eingetragen fuer Ihren Fahrzeugtyp, besteht die Abgasuntersuchung und haelt die engen Toleranzgrenzen des Steuergeraets ein."
Die UNECE-Regelung ECE-R83 definiert die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung der Abgasnachbehandlung, deren Einhaltung das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Bauartgenehmigung verwaltet.
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„Das Leerraeumen oder Entfernen des Katalysators ist illegal. Es fuehrt zum Erloeschen der Betriebserlaubnis, verhindert die Abgasplakette und gefaehrdet Ihren Versicherungsschutz."
Paragraf 29 StVZO knuepft die Betriebserlaubnis an die bestandene Hauptuntersuchung; ein manipuliertes Abgassystem widerspricht den vom Umweltbundesamt dokumentierten Schadstoffanforderungen und laesst die Betriebserlaubnis erloeschen.
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„Beide Wege fuehren zu einem stabilen Wirkungsgrad und einer bestandenen Abgasuntersuchung."
Die Abgasuntersuchung prueft, ob die Schadstoffwerte die im Rahmen von ECE-R83 festgelegten und vom Umweltbundesamt dokumentierten Grenzwerte einhalten.