Quellen & Belege zu P0420 und der Katalysator-Reparatur
Offizielle Belege zu P0420: Umweltbundesamt zur Katalysator-Funktion, UNECE-Regelung ECE-R83 zur Emissions-Bordüberwachung und das Kraftfahrt-Bundesamt zur Abgasnorm.
← Zurück zum Artikel „P0420 Katalysator: 5 Ursachen prüfen vor dem Tausch"Dieser Beitrag zur Reparatur-Entscheidung bei P0420 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion des Drei-Wege-Katalysators, zur Bordüberwachung der Emissionen und zur Unzulässigkeit von Manipulationen am Abgassystem sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, die UNECE-Fahrzeugregelungen und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Ein moderner Drei-Wege-Katalysator wandelt drei Schadstoffe gleichzeitig um: unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC), Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxide (NOx)."
Das Umweltbundesamt beschreibt den Drei-Wege-Katalysator als zentrale Technik zur gleichzeitigen Minderung von HC, CO und NOx im Abgas von Ottomotoren.
Belege: [Q1] -
„Das Entfernen, Aushöhlen oder elektronische Überbrücken des Katalysators ist in Deutschland nicht zulässig."
Die UNECE-Regelung ECE-R83 schreibt funktionsfähige Abgasnachbehandlung samt Bordüberwachung vor; das Umweltbundesamt ordnet die Manipulation von Abgassystemen als unzulässig ein.
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„Die Abgasuntersuchung berücksichtigt bei modernen Fahrzeugen auch den OBD-Fehlerspeicher."
Die On-Board-Diagnose ist nach UNECE-Regelung ECE-R83 verbindlicher Bestandteil emissionsgeregelter Fahrzeuge; das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Bestand nach den darauf aufbauenden Abgasnormen.