Quellen & Belege zu P0420 und der Katalysator-Reparatur

Offizielle Belege zu P0420: Umweltbundesamt zur Katalysator-Funktion, UNECE-Regelung ECE-R83 zur Emissions-Bordüberwachung und das Kraftfahrt-Bundesamt zur Abgasnorm.

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Dieser Beitrag zur Reparatur-Entscheidung bei P0420 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion des Drei-Wege-Katalysators, zur Bordüberwachung der Emissionen und zur Unzulässigkeit von Manipulationen am Abgassystem sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, die UNECE-Fahrzeugregelungen und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Umweltbundesamt – Schadstoffminderung und Katalysatortechnik im Straßenverkehr

    Umweltbundesamt (UBA)
  2. Behörde

    UNECE-Regelung ECE-R83 – Emissionen und On-Board-Diagnose von Kraftfahrzeugen

    UNECE
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugbestand nach Abgasnorm und Emissionsklasse

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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