Quellen & Belege zum Fehlercode P2002
Offizielle Belege zum DPF-Fehlercode P2002: Umweltbundesamt zur Partikelminderung, Kraftfahrt-Bundesamt zum Dieselbestand und StVZO §29 zur Abgasuntersuchung.
← Zurück zum Artikel „P2002: DPF-Wirkungsgrad zu niedrig – Diagnose & Rettung"Dieser Ratgeber zum Fehlercode P2002 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Filterwirkung und Regeneration, zur Unterscheidung von Ruß und Asche und zur Abgasuntersuchung als gesetzliche Pflicht sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Er fängt bis zu 99,9 % der gefährlichen Rußpartikel auf und verbrennt sie in regelmäßigen Regenerationszyklen zu harmlosen Aschepartikeln."
Das Umweltbundesamt beschreibt den Dieselpartikelfilter als hochwirksame Technik zur Minderung der Rußpartikel und die thermische Regeneration des eingelagerten Rußes.
Belege: [Q1] -
„Asche ist das Verbrennungsprodukt von Motoröl-Additiven und kann – im Gegensatz zu Ruß – nicht regeneriert (verbrannt) werden."
Das Umweltbundesamt unterscheidet den brennbaren Rußanteil von der bleibenden mineralischen Asche; das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Dieselbestand nach Abgasnorm und Partikelminderung.
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„Mit aktivem P2002 besteht kein modernes Dieselfahrzeug die Abgasuntersuchung mit PN-Messung."
StVZO §29 schreibt die wiederkehrende Untersuchung der Kraftfahrzeuge samt Abgasuntersuchung vor, deren Bestehen Voraussetzung für die Zuteilung der Prüfplakette ist.
Belege: [Q3]