Quellen & Belege zum Fehlercode P2002

Offizielle Belege zum DPF-Fehlercode P2002: Umweltbundesamt zur Partikelminderung, Kraftfahrt-Bundesamt zum Dieselbestand und StVZO §29 zur Abgasuntersuchung.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „P2002: DPF-Wirkungsgrad zu niedrig – Diagnose & Rettung"

Dieser Ratgeber zum Fehlercode P2002 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Filterwirkung und Regeneration, zur Unterscheidung von Ruß und Asche und zur Abgasuntersuchung als gesetzliche Pflicht sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Umweltbundesamt – Partikelfilter und Feinstaubminderung bei Dieselmotoren

    Umweltbundesamt (UBA)
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Dieselbestand nach Abgasnorm und Partikelminderung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  3. Behörde

    StVZO §29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge (Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp