Quellen & Belege zum Hauptbremszylinder

Offizielle Quellen zum Hauptbremszylinder: StVZO Paragraf 41 zum Zweikreis-Prinzip der Bremsanlage und Paragraf 29 zur wiederkehrenden Hauptuntersuchung.

Stand: · 2 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Hauptbremszylinder defekt: Tausch statt Dichtungssatz"

Dieser Beitrag zum Hauptbremszylinder stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie können als Fahrzeughalter selbst nachvollziehen, dass das Zweikreis-Prinzip vorgeschrieben ist und der Zustand der Bremsanlage einer eigenen Prüfpflicht unterliegt.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt vorschnell ein Teil zu tauschen, grenzen wir den Befund mit dem Drucktest ein und belegen die wiederhergestellte Bremsleistung. Die Grundlagen dazu finden Sie in Paragraf 41 und Paragraf 29 der StVZO.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 41 – Bremsen und Unterlegkeile

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp