Quellen & Belege zum Hauptbremszylinder
Offizielle Quellen zum Hauptbremszylinder: StVZO Paragraf 41 zum Zweikreis-Prinzip der Bremsanlage und Paragraf 29 zur wiederkehrenden Hauptuntersuchung.
← Zurück zum Artikel „Hauptbremszylinder defekt: Tausch statt Dichtungssatz"Dieser Beitrag zum Hauptbremszylinder stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie können als Fahrzeughalter selbst nachvollziehen, dass das Zweikreis-Prinzip vorgeschrieben ist und der Zustand der Bremsanlage einer eigenen Prüfpflicht unterliegt.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt vorschnell ein Teil zu tauschen, grenzen wir den Befund mit dem Drucktest ein und belegen die wiederhergestellte Bremsleistung. Die Grundlagen dazu finden Sie in Paragraf 41 und Paragraf 29 der StVZO.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Fällt ein Kreis aus – etwa durch eine geplatzte Leitung – bleibt der zweite Kreis funktionsfähig."
Paragraf 41 StVZO fordert eine Betriebsbremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bremskreisen, damit bei Ausfall eines Kreises eine Restbremswirkung erhalten bleibt.
Belege: [Q1] -
„Der Hauptbremszylinder gehört zu den Bauteilen, bei denen es keinen Kompromiss gibt."
Paragraf 41 StVZO stellt strenge Anforderungen an die sichere Funktion der Bremsanlage; ihr vorschriftsmäßiger Zustand wird bei der wiederkehrenden Untersuchung nach Paragraf 29 geprüft.