Quellen & Belege zur Inspektion in der freien Werkstatt
Offizielle Belege zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010, zum Kfz-Gewerbe und zur Verbraucherzentrale sichern den Garantieerhalt bei einer Inspektion in der freien Werkstatt ab.
← Zurück zum Artikel „Inspektion freie Werkstatt: Garantie erhalten"Dieser Beitrag zur Inspektion in der freien Werkstatt stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsquellen und verbraucherrechtlichen Informationen. Die Aussagen zum Garantieerhalt, zu den Voraussetzungen einer fachgerechten Wartung und zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sind durch die unten gelisteten Quellen belegt.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 461/2010, das Kfz-Gewerbe und die Verbraucherzentrale. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Inspektion mit gesicherter Garantielage planen.
Geprüfte Quellen
- Behörde
Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission - Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung – konsolidierte Fassung, Geltung bis 31.05.2028
- Branchenverband
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) - Kfz-GVO sichert die Wahlfreiheit zwischen herstellergebundenen und unabhängigen Werkstätten
- Weitere Quelle
Verbraucherzentrale - Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Ein Fahrzeughersteller darf die Garantie nicht allein deshalb verweigern, weil Wartungsarbeiten von einer freien Werkstatt durchgeführt wurden."
Die EU-Verordnung 461/2010 regelt den Wettbewerb im Automobilsektor und stellt die freie Werkstattwahl während der Garantiezeit sicher. Das Kfz-Gewerbe verweist auf dieselbe Rechtsgrundlage.
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„Solange die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt wird, mit Teilen in Erstausrüsterqualität oder gleichwertiger Qualität, und die Arbeiten fachgerecht dokumentiert werden, bleibt die Herstellergarantie bestehen."
Die Gruppenfreistellungsverordnung knüpft den Garantieerhalt an die Einhaltung der Herstellervorgaben, die Verwendung gleichwertiger Teile und eine lückenlose Dokumentation.
Belege: [Q1] -
„Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist gesetzlich geregelt und gilt unabhängig von der Werkstattwahl."
Die Verbraucherzentrale erläutert den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Herstellergarantie. Nur bei der Garantie stellt sich die Frage der Werkstattwahl.
Belege: [Q3]