Quellen & Belege zur Inspektion in der freien Werkstatt
Offizielle Belege zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010, zum Kfz-Gewerbe und zur Verbraucherzentrale sichern den Garantieerhalt bei einer Inspektion in der freien Werkstatt ab.
← Zurück zum Artikel „Inspektion freie Werkstatt: Garantie erhalten"Dieser Beitrag zur Inspektion in der freien Werkstatt stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsquellen und verbraucherrechtlichen Informationen. Die Aussagen zum Garantieerhalt, zu den Voraussetzungen einer fachgerechten Wartung und zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sind durch die unten gelisteten Quellen belegt.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 461/2010, das Kfz-Gewerbe und die Verbraucherzentrale. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Inspektion mit gesicherter Garantielage planen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Ein Fahrzeughersteller darf die Garantie nicht allein deshalb verweigern, weil Wartungsarbeiten von einer freien Werkstatt durchgefuehrt wurden."
Die EU-Verordnung 461/2010 regelt den Wettbewerb im Automobilsektor und stellt die freie Werkstattwahl waehrend der Garantiezeit sicher. Das Kfz-Gewerbe verweist auf dieselbe Rechtsgrundlage.
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„Solange die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgefuehrt wird, mit Teilen in Erstausruesterqualitaet oder gleichwertiger Qualitaet, und die Arbeiten fachgerecht dokumentiert werden, bleibt die Herstellergarantie bestehen."
Die Gruppenfreistellungsverordnung knuepft den Garantieerhalt an die Einhaltung der Herstellervorgaben, die Verwendung gleichwertiger Teile und eine lueckenlose Dokumentation.
Belege: [Q1] -
„Die Gewaehrleistung (Sachmaengelhaftung) ist gesetzlich geregelt und gilt unabhaengig von der Werkstattwahl."
Die Verbraucherzentrale erlaeutert den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewaehrleistung und der freiwilligen Herstellergarantie. Nur bei der Garantie stellt sich die Frage der Werkstattwahl.
Belege: [Q3]