Quellen & Belege zur Inspektion in der freien Werkstatt

Offizielle Belege zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010, zum Kfz-Gewerbe und zur Verbraucherzentrale sichern den Garantieerhalt bei einer Inspektion in der freien Werkstatt ab.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Inspektion freie Werkstatt: Garantie erhalten"

Dieser Beitrag zur Inspektion in der freien Werkstatt stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsquellen und verbraucherrechtlichen Informationen. Die Aussagen zum Garantieerhalt, zu den Voraussetzungen einer fachgerechten Wartung und zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sind durch die unten gelisteten Quellen belegt.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 461/2010, das Kfz-Gewerbe und die Verbraucherzentrale. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Inspektion mit gesicherter Garantielage planen.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission - Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung – konsolidierte Fassung, Geltung bis 31.05.2028

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) - Kfz-GVO sichert die Wahlfreiheit zwischen herstellergebundenen und unabhängigen Werkstätten

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
  3. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale - Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz

    Verbraucherzentrale

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: