Quellen & Belege zu Karosseriereparatur und Versicherung
Belege zu den Aussagen über freie Werkstattwahl, merkantile Wertminderung und Ersatzmobilität nach einem Haftpflichtschaden.
← Zurück zum Artikel „Karosseriereparatur & Versicherung: Ihre Rechte"Auf dieser Seite legen wir die Quellen offen, auf die sich die zentralen rechtlichen Aussagen unseres Artikels stützen. Wir verstehen Beweisführung als Teil unserer Arbeit: Wo wir Ihnen Ihre Rechte nach einem Unfall erläutern, benennen wir die maßgeblichen Grundlagen, damit Sie jede Aussage selbst nachvollziehen können.
Die Angaben beruhen auf dem Schadensersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auf den Informationen der Verbraucherzentrale sowie auf den Veröffentlichungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Geprüfte Quellen
- Behörde
BGB §249 – Art und Umfang des Schadensersatzes
- Branchenverband
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- Weitere Quelle
Verbraucherzentrale
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, die Werkstatt frei zu wählen."
Der Anspruch auf Naturalrestitution nach BGB §249 begründet das Recht des Geschädigten, die Werkstatt selbst zu bestimmen. Die Verbraucherzentrale informiert über die freie Werkstattwahl nach einem unverschuldeten Unfall.
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„Diese Differenz ist die merkantile Wertminderung, und sie ist bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig."
Die merkantile Wertminderung ist als Teil des nach BGB §249 zu ersetzenden Schadens anerkannt. Der GDV ordnet sie der Schadenregulierung im Haftpflichtfall zu.
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„Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Ersatzmobilität."
Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung gehören zum ersatzfähigen Schaden nach BGB §249. Die Verbraucherzentrale erläutert die Ansprüche auf Ersatzmobilität für die Dauer der Reparatur.