Quellen & Belege zu Katalysator und Abgasprüfung

Offizielle Quellen zu Katalysator und Abgasprüfung: Paragraf 47 StVZO, Paragraf 29 StVZO, die Verordnung 715/2007 und der TUEV-Verband belegen Abgasgrenzwerte, AU-Pflicht und Katalysatorwirkung.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Katalysator defekt: Symptome, Ursachen und TÜV-Relevanz"

Dieser Ratgeber zu Katalysator-Defekten und ihrer TÜV-Relevanz stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zu den Abgasgrenzwerten, zur AU als Teil der Hauptuntersuchung und zur Unzulässigkeit von Eingriffen an der Abgasanlage sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut des Paragraf 47 StVZO, des Paragraf 29 StVZO, der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    §47 StVZO (Abgase, Trübung, Geräuschemissionen)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    §29 StVZO (Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5/6 Emissionsgrenzwerte)

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  4. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Abgasuntersuchung und Katalysatorwirkung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp