Quellen & Belege zu Matrix-LED-Scheinwerfern

Offizielle Quellen zu Matrix-LED-Scheinwerfern: Die UNECE-Regelungen Nr. 48 und Nr. 149, Paragraf 50 StVZO und der TÜV-Verband belegen Norm-Anforderungen, Betriebszulassung und die Bewertung der Beleuchtung bei der Hauptuntersuchung.

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Dieser Ratgeber zur Diagnose und Kalibrierung von Matrix-LED-Scheinwerfern stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zu den Norm-Anforderungen der UNECE-Regelungen, zur Betriebszulassung der Scheinwerfer und zur Bewertung der Beleuchtung bei der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der UNECE-Regelungen Nr. 48 und Nr. 149, des Paragrafen 50 StVZO und auf die Erläuterungen des TÜV-Verbands. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Regelung Nr. 48 – Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

    Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)
  2. Behörde

    UNECE Regelung Nr. 149 – Beleuchtungseinrichtungen, adaptives Fernlicht

    Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)
  3. Behörde

    Paragraf 50 StVZO – Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

    Gesetze im Internet
  4. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Scheinwerfereinstellung und Beleuchtung bei der Hauptuntersuchung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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