Quellen & Belege zur RDKS-Pflicht

Offizielle Quellen zur RDKS-Pflicht: die Verordnung (EG) Nr. 661/2009, die UNECE-Regelung Nr. 64, Paragraf 36 StVZO und der ADAC belegen Pflichtausstattung, Auslöseschwelle und Prüfung in der Hauptuntersuchung.

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Dieser Ratgeber zur RDKS-Praxis in der Werkstatt stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur gesetzlichen Pflichtausstattung, zur Auslöseschwelle und zur Prüfung des Reifendruck-Kontrollsystems im Rahmen der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 661/2009, die UNECE-Regelung Nr. 64, Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Hinweise des ADAC. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 661/2009 – allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen, RDKS-Pflicht

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Behörde

    UNECE Regelung Nr. 64 – Reifendrucküberwachung

    Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)
  3. Behörde

    Paragraf 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. ADAC

    ADAC – Reifendruckkontrollsystem (RDKS): Pflicht und Funktion

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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