Quellen & Belege zur RDKS-Pflicht
Offizielle Quellen zur RDKS-Pflicht: die Verordnung (EG) Nr. 661/2009, die UNECE-Regelung Nr. 64, Paragraf 36 StVZO und der ADAC belegen Pflichtausstattung, Auslöseschwelle und Prüfung in der Hauptuntersuchung.
← Zurück zum Artikel „RDKS anlernen: Werkstatt-Praxis für Sensoren"Dieser Ratgeber zur RDKS-Praxis in der Werkstatt stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur gesetzlichen Pflichtausstattung, zur Auslöseschwelle und zur Prüfung des Reifendruck-Kontrollsystems im Rahmen der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 661/2009, die UNECE-Regelung Nr. 64, Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Hinweise des ADAC. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Bei der Hauptuntersuchung wird die Funktion des RDKS überprüft."
Das Reifendruck-Kontrollsystem ist Teil der Bereifungs- und Radausstattung nach Paragraf 36 StVZO, deren Funktion im Rahmen der periodischen Fahrzeuguntersuchung kontrolliert wird; der ADAC beschreibt dieses Vorgehen.
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„Eine dauerhaft gelbe RDKS-Lampe führt zwar in der Regel nicht zur Ablehnung der HU, kann aber als "geringer Mangel" eingetragen werden."
Die Bewertung von RDKS-Mängeln richtet sich nach den Vorgaben zur Bereifung in Paragraf 36 StVZO und den technischen Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 64 an Reifendrucküberwachungssysteme.
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„Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an."
Die RDKS-Pflicht für Neufahrzeuge der Kategorie M1 ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 661/2009; die Funktionsprüfung erfolgt im Rahmen der Hauptuntersuchung, deren Räder- und Reifenanforderungen Paragraf 36 StVZO festlegt.