Quellen & Belege zur Wallbox-Installation

Offizielle Quellen zur Wallbox-Installation: die Niederspannungsanschlussverordnung, die VDE-AR-N 4100, die Bundesnetzagentur und der ADAC belegen Anmeldepflicht, RCD-Pflicht und Genehmigung von Ladeeinrichtungen.

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Dieser Ratgeber zur Wallbox-Installation und -Diagnose stützt sich auf den Wortlaut der Niederspannungsanschlussverordnung, die technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100 sowie die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und des ADAC. Die Aussagen zur Anmeldepflicht beim Verteilnetzbetreiber, zur RCD-Pflicht und zur Genehmigung leistungsstärkerer Ladeeinrichtungen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Niederspannungsanschlussverordnung, die VDE-AR-N 4100, die Bundesnetzagentur und den ADAC. So bleibt nachvollziehbar, warum wir jede Wallbox mit dem vorgeschriebenen Fehlerstromschutz installieren, beim Netzbetreiber anmelden und erst nach der Eingangsbestätigung in Betrieb nehmen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Branchenverband

    VDE-AR-N 4100 (Technische Anschlussregeln Niederspannung)

    VDE / Forum Netztechnik (FNN)
  3. Behörde

    Bundesnetzagentur – Anschluss und Anmeldung von Ladeeinrichtungen

    Bundesnetzagentur
  4. ADAC

    ADAC – Wallbox installieren: Anmeldung und Genehmigung

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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