Quellen & Belege zur Wallbox-Installation
Offizielle Quellen zur Wallbox-Installation: die Niederspannungsanschlussverordnung, die VDE-AR-N 4100, die Bundesnetzagentur und der ADAC belegen Anmeldepflicht, RCD-Pflicht und Genehmigung von Ladeeinrichtungen.
← Zurück zum Artikel „Wallbox Werkstatt-Service: Installation & Diagnose"Dieser Ratgeber zur Wallbox-Installation und -Diagnose stützt sich auf den Wortlaut der Niederspannungsanschlussverordnung, die technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100 sowie die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und des ADAC. Die Aussagen zur Anmeldepflicht beim Verteilnetzbetreiber, zur RCD-Pflicht und zur Genehmigung leistungsstärkerer Ladeeinrichtungen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Niederspannungsanschlussverordnung, die VDE-AR-N 4100, die Bundesnetzagentur und den ADAC. So bleibt nachvollziehbar, warum wir jede Wallbox mit dem vorgeschriebenen Fehlerstromschutz installieren, beim Netzbetreiber anmelden und erst nach der Eingangsbestätigung in Betrieb nehmen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Wallbox darf erst nach Eingangsbestätigung in Betrieb gehen."
Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt den Anschluss an das Niederspannungsnetz; die Bundesnetzagentur beschreibt die Anmeldung von Ladeeinrichtungen beim Verteilnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme.
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„Klassische RCDs Typ A erkennen das nicht zuverlässig – deshalb schreibt VDE-AR-N 4100 entweder einen RCD Typ B oder einen RCD Typ A in Kombination mit einem integrierten DC-Fehlerstromsensor (EV-Detector) vor."
Die VDE-AR-N 4100 (Technische Anschlussregeln Niederspannung) legt die Anforderungen an den Fehlerstromschutz von Ladeeinrichtungen fest.
Belege: [Q2] -
„Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das VNB-Portal mit Angabe der Wallbox-Marke, Seriennummer, Konformitätserklärung und Anschlussleistung."
Die Bundesnetzagentur und der ADAC erlaeutern das Verfahren zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen beim Verteilnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme.