- Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen der regelmäßigen Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 70 (Betrieb) und 71 (besondere Aufbauten).
- Die Prüfung erfolgt in der Regel mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen.
- Geprüft werden sicherheitsrelevante Baugruppen wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen und tragende Teile.
- Eine vollständige Dokumentation ist Pflicht und dient als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft.
- Dieser Beitrag bietet eine sachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer Fahrzeuge gewerblich einsetzt, trägt Verantwortung – für die eingesetzten Mitarbeiter, für andere Verkehrsteilnehmer und für die eigene Betriebssicherheit. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben dafür klare Vorgaben geschaffen. Die regelmäßige Prüfung nach den DGUV Vorschriften 70 und 71 ist keine Formalität, sondern ein wesentlicher Baustein der Risikominimierung. Wir erläutern Ihnen Pflicht, Umfang und Bedeutung dieser Prüfung – sachlich und planvoll.
Was die DGUV Vorschrift 70 und 71 regeln
Die DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29) regelt den sicheren Betrieb von Fahrzeugen im gewerblichen Einsatz. Sie verpflichtet den Unternehmer, seine Fahrzeuge in einem sicheren Zustand zu halten und regelmäßig durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die Vorschrift 71 ergänzt diese Anforderungen für Fahrzeuge mit besonderen Aufbauten, etwa Hubarbeitsbühnen oder bestimmte Spezialfahrzeuge.
Diese Prüfpflicht gilt unabhängig von der gesetzlichen Hauptuntersuchung. Während die HU den allgemeinen verkehrssicheren Zustand bescheinigt, betrachtet die DGUV-Prüfung das Fahrzeug aus dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes. Beide ergänzen einander, ersetzen sich aber nicht.
Warum die Prüfung verpflichtend ist
Die Verpflichtung ergibt sich aus der Verantwortung des Unternehmers für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist ein Arbeitsmittel. Versäumt der Unternehmer die vorgeschriebene Prüfung, riskiert er nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen im Schadenfall. Eine vorausschauende Prüfung sichert hingegen die Einsatzbereitschaft und schützt vor unkalkulierbaren Ausfallzeiten.
Eine vertiefte Übersicht zur DGUV-Prüfung von Gewerbefahrzeugen ordnet die Anforderungen weiter ein. Welche Pflichten konkret bestehen, beschreibt der Beitrag zur DGUV V70 Prüfpflicht.
Umfang der Prüfung
Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Baugruppen des Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen:
- Bremsanlage: Funktion, Verschleiß und Dichtheit – die zentrale Sicherheitsbaugruppe.
- Lenkung und Fahrwerk: Spiel, Verschleiß und Befestigung tragender Teile.
- Beleuchtung und elektrische Anlage: Funktion aller sicherheitsrelevanten Leuchten und Systeme.
- Reifen und Räder: Profiltiefe, Zustand und korrekte Befestigung.
- Aufbauten und Sicherungseinrichtungen: Bei Fahrzeugen mit besonderen Aufbauten kommen weitere Prüfpunkte nach Vorschrift 71 hinzu.
Bei modernen Fahrzeugen gehört auch eine systematische Auslesung der elektronischen Systeme dazu. Mit unserem Diagnose-Zugang auf Herstellerniveau erkennen wir Befunde, die einer reinen Sichtprüfung verborgen bleiben.
Dokumentation und Nachweis
Jede DGUV-Prüfung wird vollständig dokumentiert. Das Prüfprotokoll hält den geprüften Umfang, die festgestellten Befunde und das Prüfergebnis fest. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und im Schadenfall gegenüber der Versicherung.
Wir arbeiten beweisbasiert: Sie erhalten ein nachvollziehbares Protokoll, das jeden Prüfschritt belegt. Diese Transparenz ist die Grundlage für Ihre Planbarkeit. Wer mehrere Fahrzeuge im Einsatz hat, profitiert von einer vorausschauenden Wartungsplanung, die Prüftermine und Servicearbeiten sinnvoll bündelt.
DGUV-Prüfung als Teil der Betriebssicherheit
Die DGUV-Prüfung ist mehr als eine Pflichtübung. Sie ist ein Instrument der Kostenkontrolle und der Risikominimierung. Wer seine Fahrzeuge regelmäßig prüfen lässt, erkennt Verschleiß frühzeitig, vermeidet ungeplante Ausfallzeiten und sichert die Einsatzbereitschaft seiner Fahrzeuge. Das anvertraute Fahrzeug ist Ihr strategisches Werkzeug – und seine Verfügbarkeit ist planbar, wenn die Wartung vorausschauend organisiert ist.
Wir bieten die DGUV-Prüfung für Unternehmer an und stimmen die Termine so ab, dass Ihre Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. Auf Wunsch verbinden wir die Prüfung mit weiteren Servicearbeiten und einer gemeinsamen Übersicht über den Zustand Ihrer Fahrzeuge. Wie sich eine solche vorausschauende Wartung zur Minimierung von Ausfallzeiten gestalten lässt, lesen Sie im ergänzenden Beitrag.
So übernehmen wir die Verantwortung für die technische Seite Ihrer Betriebssicherheit – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
KFZ Dietrich Meckelstraße 8, 37181 Hardegsen Telefon: 05505 5236 Öffnungszeiten: Mo–Fr 07:30–16:30 Uhr