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DGUV-Prüfung gewerblicher Fahrzeuge: Pflicht und Umfang

Gewerbliche Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70/71 prüfen: Pflicht, Umfang, Dokumentation und Betriebssicherheit für Unternehmer.

DGUV-Prüfung gewerblicher Fahrzeuge: Pflicht und Umfang
Auf den Punkt:
  • Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind Arbeitsmittel und unterliegen der regelmäßigen Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 70 – unabhängig von der gesetzlichen Hauptuntersuchung.
  • Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Baugruppen: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen – und bei modernen Fahrzeugen auch die elektronischen Steuergeräte mit Hersteller-Diagnose.
  • Versäumte Prüfungen haben im Schadenfall versicherungsrechtliche Konsequenzen und gefährden die Betriebssicherheit durch unerkannte Mängel.
  • Vollständige Prüfprotokolle mit Messwerten und Beurteilungen sind Ihr Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und der Versicherung.
  • Wir bieten die DGUV-Prüfung für Unternehmer an – koordiniert mit HU, AU und Servicearbeiten, um Ausfallzeiten zu bündeln.
  • Dieser Beitrag dient der sachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die DGUV-Prüfung: Arbeitsschutz beginnt vor der Fahrzeugtür

Wer Fahrzeuge gewerblich einsetzt, trägt Verantwortung – für die Mitarbeiter am Steuer, für andere Verkehrsteilnehmer und für die eigene Betriebssicherheit. Ein Transporter, ein Lieferfahrzeug oder ein Firmen-Pkw ist im gewerblichen Einsatz kein privates Fortbewegungsmittel mehr, sondern ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Daraus ergibt sich eine klare Prüfpflicht, die viele Unternehmer unterschätzen – oder schlicht nicht kennen.

Die DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29) regelt den sicheren Betrieb von Fahrzeugen im gewerblichen Einsatz. Sie verpflichtet den Unternehmer, seine Fahrzeuge in einem sicheren Zustand zu halten und regelmäßig durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die Vorschrift 71 ergänzt diese Anforderungen für Fahrzeuge mit besonderen Aufbauten – Hubarbeitsbühnen, Ladekrane, Tanker, Kühlaufbauten. In unserer Werkstatt in Hardegsen-Gladebeck führen wir diese Prüfungen für Unternehmer aus der Region Südniedersachsen durch – koordiniert, dokumentiert und auf die konkreten Betriebsbedingungen abgestimmt.

Was DGUV-Prüfung und Hauptuntersuchung unterscheidet

Ein häufiges Missverständnis: Die gültige HU-Plakette am Kennzeichen deckt die DGUV-Prüfpflicht nicht ab. Beide Prüfungen verfolgen unterschiedliche Schutzrichtungen und werden von unterschiedlichen Stellen durchgeführt.

Die Hauptuntersuchung bewertet, ob das Fahrzeug den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht und im öffentlichen Straßenverkehr sicher betrieben werden kann. Sie ist eine Stichtagsprüfung mit binärem Ergebnis: bestanden oder nicht.

Die DGUV-Prüfung bewertet das Fahrzeug aus der Perspektive des Arbeitsschutzes. Sie fragt: Ist dieses Fahrzeug unter den konkreten Einsatzbedingungen des Betriebs sicher für die Mitarbeiter, die es täglich nutzen? Die Prüfung ist damit umfassender und auf die spezifische betriebliche Nutzung ausgerichtet. Befunde, die bei der HU keinen Mängelpunkt begründen, können bei der DGUV-Prüfung dennoch handlungsrelevant sein – zum Beispiel ein verschlissener Fahrzeugsitz bei Fahrzeugen im Dauereinsatz oder Auffälligkeiten in der Elektronik, die bei normaler Sichtprüfung nicht erkennbar sind.

Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an.

Warum die Prüfung unternehmerisch unverzichtbar ist

Die DGUV-Prüfung ist keine Pflichtübung, die man erfüllt und vergisst. Sie ist ein Instrument der Kostenkontrolle und der Risikominimierung. Wer seine Fahrzeuge regelmäßig prüfen lässt, erkennt Verschleiß frühzeitig – bevor er zur ungeplanten Ausfallzeit wird. Ein Transporter, der Freitagnachmittag mit einem Bremsdefekt ausfällt und Montag früh für einen Auftrag gebraucht wird, verursacht Kosten, die weit über die Reparatur hinausgehen: verzögerte Lieferungen, gebundenes Personal, Vertragsstrafen.

Darüber hinaus hat eine versäumte Prüfung versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ereignet sich ein Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug, für das der Unternehmer die vorgeschriebene DGUV-Prüfung nicht nachweisen kann, bewertet die Berufsgenossenschaft das als Versäumnis. Die Dokumentationspflicht ist damit kein bürokratischer Selbstzweck – sie ist Ihr Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und im Schadenfall gegenüber der Versicherung.

Vorausschauende Betriebssicherheit ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. Das anvertraute Fahrzeug ist Ihr strategisches Werkzeug – und seine Verfügbarkeit ist planbar, wenn die Wartung systematisch organisiert ist.

Umfang der Prüfung: Was wir prüfen

Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Baugruppen des Fahrzeugs. Dabei unterscheiden wir zwischen mechanischen und elektronischen Komponenten – bei modernen Fahrzeugen ist beides untrennbar miteinander verbunden.

Mechanische Baugruppen

Bremsanlage: Die zentrale Sicherheitsbaugruppe. Wir prüfen Bremswirkung, Verschleiß der Bremsbeläge und Bremsscheiben, Dichtheit der Hydraulik und den Zustand der Bremsleitungen. Bei Fahrzeugen mit Anhängerbetrieb prüfen wir zusätzlich die Anhängerbremsanlage und die Verbindungsleitungen.

Lenkung und Fahrwerk: Lenkungsspiel, Zustand der Kugelgelenke und Spurstangen, Verschleiß der Stoßdämpfer, Zustand tragender Teile, Schraubenverbindungen an sicherheitsrelevanten Punkten. Ein abgenutztes Kugelgelenk ist bei normaler Sichtprüfung nicht immer erkennbar – erst die Messung des Spiels unter Last ergibt den Befund.

Beleuchtung und elektrische Anlage: Funktion aller Beleuchtungseinrichtungen gemäß StVZO, Zustand der Verkabelung, Batterie und Ladesystem. Bei Fahrzeugen mit Sondereinrichtungen (Blaulicht, Absicherungsbeleuchtung, Arbeitsscheinwerfer) prüfen wir auch diese Systeme.

Reifen und Räder: Profiltiefe, gleichmäßiger Verschleiß, Reifendruck, Zustand der Felgen, korrekte Befestigung der Räder. Asymmetrischer Verschleiß ist ein Hinweis auf Fahrwerksdefekte – wir dokumentieren das als Befund, nicht nur als Reifenproblem.

Elektronische Systeme – Hersteller-Diagnose statt Sichtprüfung

Ein Prüfpunkt, der bei vielen Betrieben fehlt: Moderne Transporter und Nutzfahrzeuge verfügen über komplexe elektronische Systeme, die bei einer reinen Sichtprüfung nicht beurteilt werden können. ABS, ESP, elektronisch gesteuerte Bremssysteme, Tachograph, Fahrerassistenz – all das kommuniziert über Steuergeräte, die Fehlerspeicher führen.

Mit unserem Diagnosezugang auf Herstellerniveau lesen wir diese Steuergeräte aus:

  • XENTRY für Mercedes-Benz Sprinter und Vito – die meistgefahrenen Transporter in der Region
  • ODIS für VW Crafter, VW Transporter T5/T6, Audi und Skoda
  • ISTA für BMW-Gruppe Fahrzeuge

Ein Fehlerspeicher-Eintrag im ABS-Steuergerät ist ein Prüfbefund – auch wenn noch keine Warnleuchte leuchtet und der Fahrer nichts bemerkt hat. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Diagnose auf Hersteller-Niveau und einer einfachen Sichtprüfung.

Für Interessierte: Die DGUV-Prüfung als Partituranalyse – und warum ein Stück Note für Note gespielt werden muss

Die Analogie

Wer das Werk eines Orchesters beurteilen will, hört nicht nur hin – er liest die Partitur. Genau wie ein Dirigent, der vor der Uraufführung jeden Takt prüft, jeden Einsatz markiert und jeden Instrumentalisten auf sein Segment vorbereitet, geht eine saubere DGUV-Prüfung systematisch durch alle Prüfpositionen – eine nach der anderen, ohne Abkürzungen. Ein Orchester, das Stücke nach Gehör spielt und den zweiten Geigisten auslässt, weil er beim letzten Konzert gut klang, wird irgendwann kollektiv scheitern. Ein Fahrzeug, das nur dort geprüft wird, wo der Fahrer einen Verdacht hat, wird früher oder später an der Stelle Probleme machen, die niemand geprüft hat.

Die Physik: Bremsdruck und Bremskraftverteilung

Das Herzstück der DGUV-Prüfung an der Bremsanlage ist die Messung der tatsächlichen Bremswirkung – nicht nur die visuelle Inspektion von Belag und Scheibe. Wir messen auf dem Bremsenprüfstand die Bremskraft je Rad in Newton und berechnen daraus die Bremswirkung als prozentualen Anteil des Fahrzeuggewichts. Für Pkw fordert die Betriebserlaubnisverordnung eine Betriebsbremswirkung von mindestens 50 % des Fahrzeuggewichts, für Nutzfahrzeuge gelten eigene Grenzwerte nach EU-Verordnung Nr. 1230/2012.

Entscheidend ist dabei nicht nur der Absolutwert, sondern die Bremskraftdifferenz zwischen links und rechts an einer Achse. Eine Differenz von mehr als 30 % ist unabhängig vom Absolutwert ein Mängelbefund – das Fahrzeug zieht beim Bremsen zur stärker bremsenden Seite, was unter Last oder bei nasser Fahrbahn zur unkontrollierten Kurvenfahrt führen kann. Diesen Zusammenhang sieht man dem Fahrzeug von außen nicht an. Er zeigt sich nur in der Messung.

Beim Fahrwerk ist es die Achslastverteilung, die über den Verschleiß einzelner Lagerkomponenten entscheidet. Ein Stoßdämpfer, dessen Dämpfungskennwert unterhalb von 20 % des Normwertes liegt (gemessen nach dem EUSAMA-Verfahren), kann seine Aufgabe – die Reifen dauerhaft in Kontakt mit der Fahrbahn zu halten – nicht mehr erfüllen. Die Bremswirkung, die auf dem Prüfstand gemessen wurde, gilt dann unter realen Bedingungen nicht mehr uneingeschränkt. Beide Werte müssen zusammen betrachtet werden – getrennt sagen sie weniger aus als im Verbund.

Befund vor Tausch: Unsere Prüf- und Instandsetzungs-Philosophie

Ein Prüfbefund ist kein automatischer Reparaturauftrag. Wir unterscheiden konsequent zwischen Befunden, die sofortiges Handeln erfordern, und solchen, die planbar sind. Diese Unterscheidung kommunizieren wir transparent – mit konkreten Messwerten, nicht mit allgemeinen Empfehlungen.

Sofortige Maßnahme: Bremswirkung unter dem gesetzlichen Mindestwert, Lenkungsspiel außerhalb der zulässigen Toleranz, defekte Sicherheitsbeleuchtung. Fahrzeuge mit diesen Befunden sollten nicht weiter im Betrieb eingesetzt werden, bis die Instandsetzung abgeschlossen ist.

Planbare Maßnahme: Bremsbeläge im letzten Drittel ihrer Nutzungsdauer, beginnender Verschleiß an Stoßdämpfern ohne Funktionsverlust, Reifen mit Profiltiefe über dem gesetzlichen Minimum aber unterhalb des sicheren Bereichs bei Winterbetrieb. Hier geben wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen – beispielsweise spätestens beim nächsten Service in vier Wochen – und dokumentieren den Befund im Protokoll.

Beobachtungspunkt: Kleinere Auffälligkeiten, die beim aktuellen Kilometerstand keine Handlungsrelevanz haben, aber beim nächsten Prüfzyklus erneut bewertet werden sollten. Diese werden im Protokoll vermerkt und beim nächsten Termin priorisiert geprüft.

Diese Dreistufung ist keine Vereinfachung – sie ist die Grundlage für Ihre Planbarkeit. Wer weiß, was sofort getan werden muss und was warten kann, kann Wartungskosten sinnvoll budgetieren und Ausfallzeiten vorausschauend steuern.

Dokumentation: Ihr Nachweis in der Praxis

Jede DGUV-Prüfung wird vollständig dokumentiert. Das Prüfprotokoll enthält:

  • Alle geprüften Positionen mit Prüfmethode
  • Istwerte und Sollwerte bei mess- und vergleichbaren Prüfpunkten
  • Fotos von relevanten Befunden
  • Beurteilung der Befunde in den drei Kategorien (sofort, planbar, Beobachtung)
  • Datum, Kilometerstand, Prüfer und Unterzeichnung

Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Betriebshaftpflichtversicherung und dem Leasinggeber. Es belegt, dass Sie die Prüfpflicht erfüllt und auf Befunde reagiert haben. Wir empfehlen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren und eine Prüfakte je Fahrzeug – analog zur Fahrzeugakte für die Wartungshistorie.

Sie erhalten das Protokoll in digitaler und auf Wunsch in gedruckter Form. Auf Wunsch führen wir für Ihre Fahrzeuge eine digitale Prüfhistorie, die Sie jederzeit abrufen können.

Koordination für Unternehmer mit mehreren Fahrzeugen

Wer mehr als ein Fahrzeug im Betrieb hat, kennt das Koordinationsproblem: Prüftermine für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig bedeuten Ausfallzeiten, die den Betrieb belasten. Wir koordinieren DGUV-Prüftermine gemeinsam mit der fälligen Wartung, der HU bei TÜV Nord oder Dekra und der AU durch uns. So werden Werkstattaufenthalte gebündelt und die Gesamtausfallzeit minimiert.

Auf Wunsch erstellen wir für Ihren Fahrzeugbestand einen Jahresplan mit allen Fälligkeiten: DGUV-Prüfung, HU, AU, Saisonservice, Reifenwechsel. Dieser Plan gibt Ihnen die Planbarkeit, die Sie für Ihre Betriebsorganisation brauchen – und vermeidet, dass ein Termin vergessen wird und im Schadenfall zum Problem wird.

Was Sie als Unternehmer bei uns erwartet

Sie melden Ihr Fahrzeug oder Ihren Fahrzeugbestand an. Wir stimmen den Prüftermin mit Ihren Betriebsabläufen ab. Die Prüfung erfolgt systematisch mit Hersteller-Diagnose, Bremsenprüfstand und vollständiger Dokumentation. Nach Abschluss erhalten Sie das Prüfprotokoll mit einer klaren Darstellung der Befunde und der empfohlenen Maßnahmen – geordnet nach Dringlichkeit.

Notwendige Instandsetzungen führen wir auf Wunsch direkt im Anschluss durch. Vor jeder Maßnahme erhalten Sie einen verbindlichen Kostenrahmen. Nach Abschluss übergeben wir Ihnen sowohl das Prüfprotokoll als auch den Reparaturnachweis – damit die Dokumentationskette lückenlos ist.

Wir verstehen die DGUV-Prüfung als Teil einer langfristigen Partnerschaft für die Betriebssicherheit Ihrer Fahrzeuge. Nicht als einmalige Pflichterfüllung, sondern als Grundlage für vorausschauende Wartungsplanung und minimierte Ausfallzeiten.

Direkt Kontakt aufnehmen

Sie betreiben Fahrzeuge im gewerblichen Einsatz und möchten die DGUV-Prüfung organisieren? Rufen Sie uns an unter 05505 5236 oder schreiben Sie uns über WhatsApp. Wir klären gemeinsam den Umfang, koordinieren den Termin und stellen sicher, dass Ihre Dokumentation lückenlos ist.

DGUV-Prüfung für Unternehmer in Südniedersachsen. Systematisch, dokumentiert, auf Ihre Betriebsabläufe abgestimmt. Rufen Sie an: 05505 5236 oder schreiben Sie über WhatsApp.


Weiterführende Informationen


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Häufig gestellte Fragen

Wer muss seine Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 prüfen lassen?

Jeder Unternehmer, der Fahrzeuge als Arbeitsmittel im gewerblichen Betrieb einsetzt, ist verpflichtet, diese regelmäßig durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29) gilt für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge im Straßenverkehr. Die Vorschrift 71 ergänzt die Anforderungen für Fahrzeuge mit besonderen Aufbauten wie Hubarbeitsbühnen, Ladekrane oder Tanker. Die Prüfpflicht besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits eine gültige HU besitzt, da HU und DGUV-Prüfung unterschiedliche Schutzrichtungen verfolgen: Die HU bescheinigt den verkehrssicheren Zustand, die DGUV-Prüfung bewertet das Fahrzeug aus der Perspektive des Arbeitsschutzes.

Wie oft muss die DGUV-Prüfung stattfinden?

Die Prüfung ist in der Regel mindestens einmal jährlich durchzuführen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs: Werden Fahrzeuge unter besonders belastenden Bedingungen eingesetzt – häufiger Anhängerbetrieb, Baustellen, extremer Schlechtwegbetrieb – kann die Beurteilung kürzere Prüfintervalle vorschreiben. Wir empfehlen, den Prüftermin mit ohnehin fälligen Wartungsarbeiten zu verbinden, um Ausfallzeiten zu bündeln. Auf Wunsch übernehmen wir die Terminüberwachung und erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf des Prüfintervalls.

Was wird bei der DGUV-Prüfung konkret geprüft?

Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Baugruppen: Bremsanlage mit Funktion, Verschleiß und Dichtheit, Lenkung und Fahrwerk auf Spiel und Befestigung, vollständige Beleuchtungsanlage, Reifen auf Profiltiefe und Zustand, sowie Sicherungseinrichtungen und Aufbauten. Bei modernen Fahrzeugen gehört eine Auslesung der elektronischen Steuergeräte mit Hersteller-Diagnose dazu – ABS, ESP, Tachograph, Fahrerassistenz. Ein Fehlerspeicher-Eintrag im Bremssystem ist ein Prüfbefund, auch wenn noch keine Warnleuchte leuchtet. Fahrzeuge mit besonderen Aufbauten erhalten zusätzliche Prüfpunkte nach DGUV Vorschrift 71.

Was passiert, wenn die DGUV-Prüfung versäumt wird?

Versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebene Prüfung und ereignet sich ein Arbeitsunfall mit dem betreffenden Fahrzeug, können versicherungsrechtliche Konsequenzen eintreten. Die Berufsgenossenschaft kann im Schadenfall die fehlende Prüfdokumentation als Versäumnis werten. Darüber hinaus besteht das unternehmerische Risiko ungeplanter Ausfälle durch unerkannte Mängel. Die Kosten einer regelmäßigen Prüfung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgekosten eines vermeidbaren Ausfalls oder eines Schadenfalles. Vorausschauende Betriebssicherheit ist Risikominimierung – und damit eine betriebswirtschaftliche Entscheidung.

Kann die DGUV-Prüfung mit der Hauptuntersuchung kombiniert werden?

DGUV-Prüfung und Hauptuntersuchung sind rechtlich unabhängige Prüfverfahren mit unterschiedlichen Prüfzielen und Prüfern. Kombiniert werden können sie insofern, als wir beide Termine zeitlich koordinieren und Servicearbeiten bündeln. Die HU erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die DGUV-Prüfung durch uns als Sachkundigem Betrieb. Wenn beide Termine zusammenfallen, reduziert das Ausfallzeiten und gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über den Fahrzeugzustand in einem einzigen Werkstattaufenthalt. Auf Wunsch koordinieren wir das für Sie.

Wie verhält sich die DGUV-Prüfung bei Leasingfahrzeugen oder gemischter Nutzung?

Bei Leasingfahrzeugen liegt die DGUV-Prüfpflicht beim Fahrzeughalter beziehungsweise Nutzer – also bei Ihrem Unternehmen, nicht beim Leasinggeber. Der Leasingvertrag enthält in der Regel Klauseln zur ordnungsgemäßen Wartung; eine nicht durchgeführte DGUV-Prüfung kann Vertragsbestandteile berühren. Bei gemischter Nutzung – privat und gewerblich – richtet sich die Prüfpflicht nach dem Anteil der gewerblichen Nutzung und den konkreten Einsatzbedingungen. Im Zweifel empfehlen wir, die Prüfung durchzuführen; sie schadet auch bei überwiegend privater Nutzung nicht und dokumentiert den Fahrzeugzustand belastbar.

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