Quellen & Belege zum AGR-Kühler, NOx-Minderung und AU
Belegführung zur Stickoxidminderung über die Abgasrückführung und zur Abgasuntersuchung nach StVZO anhand amtlicher Quellen.
← Zurück zum Artikel „AGR-Kühler defekt: Symptome, Diagnose und Folgeschäden"Die fachliche Einordnung der Abgasrückführung als Instrument der Stickoxidminderung stützt sich auf die Darstellungen des Umweltbundesamtes zum Straßenverkehr sowie auf die emissionsrechtliche Aufsicht des Kraftfahrt-Bundesamtes. Beide Stellen dokumentieren die Bedeutung funktionierender Abgastechnik für die Einhaltung der zulässigen Stickoxidwerte.
Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung ergibt sich aus § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie können diese Grundlage unmittelbar im amtlichen Gesetzestext nachlesen und so die oben aufgeführten Aussagen jederzeit überprüfen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„In der modernen Diesel-Technologie ist die Abgasrückführung (AGR) ein unverzichtbares Instrument zur Senkung der Stickoxid-Emissionen (NOx)."
Die Rolle der Abgasrückführung bei der Stickoxidminderung und deren emissionsrechtliche Einordnung sind durch Umweltbundesamt und Kraftfahrt-Bundesamt dokumentiert.
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„Mit einem defekten AGR-System ist ein Bestehen der AU ausgeschlossen."
Die wiederkehrende Abgasuntersuchung als Bestandteil der Hauptuntersuchung ist in § 29 StVZO geregelt.
Belege: [Q3]