Quellen & Belege zum AGR-Kühler, NOx-Minderung und AU

Belegführung zur Stickoxidminderung über die Abgasrückführung und zur Abgasuntersuchung nach StVZO anhand amtlicher Quellen.

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Die fachliche Einordnung der Abgasrückführung als Instrument der Stickoxidminderung stützt sich auf die Darstellungen des Umweltbundesamtes zum Straßenverkehr sowie auf die emissionsrechtliche Aufsicht des Kraftfahrt-Bundesamtes. Beide Stellen dokumentieren die Bedeutung funktionierender Abgastechnik für die Einhaltung der zulässigen Stickoxidwerte.

Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung ergibt sich aus § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie können diese Grundlage unmittelbar im amtlichen Gesetzestext nachlesen und so die oben aufgeführten Aussagen jederzeit überprüfen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Umweltbundesamt – Stickstoffoxide aus dem Straßenverkehr

    Umweltbundesamt (UBA)
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Emissionen

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  3. Behörde

    StVZO § 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge (HU/AU)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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