Quellen & Belege zum ACC- und Tempomat-Ausfall

Offizielle Quellen zum ACC: die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen und StVZO Paragraf 29 belegen Einordnung, Ausrüstungspflicht und HU-Bewertung.

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Dieser Beitrag zum ACC- und Tempomat-Ausfall stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Einordnung als sicherheitsrelevantes Fahrerassistenzsystem, zur Reichweite von UN-R152 und zur Bewertung bei der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Die ADAS-Kalibrierung ist für uns eine Sicherheitspflicht, kein optionaler Zusatzschritt. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Auf dieser Grundlage adaptieren wir den Radarsensor nach Herstellervorgabe und stellen Ihnen das Kalibrierprotokoll als nachvollziehbaren Nachweis aus.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – Fahrerassistenz- und Abstandsregelsysteme

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: