Quellen & Belege zum RDKS-Sensor und Werterhalt

Offizielle Quellen zur RDKS-Pflicht: EU-Verordnung 661/2009, UNECE-Regelung R64, das Kraftfahrt-Bundesamt und der ADAC belegen die gesetzliche Pflicht und den Nutzen des Reifendruck-Kontrollsystems.

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Dieser Ratgeber zum Reifendruck-Kontrollsystem stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur gesetzlichen Pflicht, zur technischen Funktion und zum Sicherheitsnutzen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 661/2009, die UNECE-Fahrzeug-Regelungen, das Kraftfahrt-Bundesamt und den ADAC. Eine leuchtende RDKS-Warnlampe gilt bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel – wir setzen die Sensortechnik fachgerecht instand und sichern so den Werterhalt Ihres Fahrzeugs.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 661/2009 – Typgenehmigung zur allgemeinen Sicherheit, Pflicht zum Reifendruck-Kontrollsystem

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    UNECE-Fahrzeug-Regelungen – Regelung Nr. 64 zu Reifendruck-Ueberwachungssystemen

    UNECE
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Fahrzeugausruestung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. ADAC

    ADAC – Reifendruck-Kontrollsysteme, Funktion und Sicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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