Quellen & Belege zur DPF-Zwangsregeneration

Offizielle Belege zur DPF-Zwangsregeneration: Umweltbundesamt zur Partikelminderung, Kraftfahrt-Bundesamt zur Dieselnorm und StVZO Paragraf 29 zur Abgasuntersuchung.

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Dieser Ratgeber zur DPF-Zwangsregeneration stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion des Partikelfilters, zur Unterscheidung von Ruß und Asche sowie zur Pflicht der Partikelzählung bei der Abgasuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Umweltbundesamt – Dieselpartikelfilter und Partikelemissionen im Verkehr

    Umweltbundesamt (UBA)
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Dieselbestand und Abgasnorm Euro 6

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  3. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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