Quellen & Belege zur DGUV-Prüfung von Gewerbefahrzeugen

Offizielle Quellen zur DGUV-Pruefung: Die DGUV Vorschrift 70, die Betriebssicherheitsverordnung, Paragraf 29 StVZO und der ZDK belegen Pruefpflicht, Intervall und Werkstatt-Durchfuehrung bei Gewerbefahrzeugen.

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Dieser Ratgeber zur DGUV-Prüfung von Gewerbefahrzeugen stützt sich auf die maßgeblichen Regelwerke und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur jährlichen Prüfpflicht, zum Prüfintervall und zur Abgrenzung gegenüber der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der DGUV Vorschrift 70, der Betriebssicherheitsverordnung und der StVZO sowie auf die Fachinformationen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Die lückenlose Dokumentation der Prüfung ist Ihr rechtssicherer Nachweis – dieser Grundsatz ist in den hier verlinkten Quellen verankert.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge (Unfallverhütungsvorschrift)

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  2. Behörde

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    §29 StVZO – Hauptuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. Branchenverband

    Prüfung von Gewerbefahrzeugen in der Werkstatt

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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