Quellen & Belege zur DGUV-Prüfung von Gewerbefahrzeugen
Offizielle Quellen zur DGUV-Pruefung: Die DGUV Vorschrift 70, die Betriebssicherheitsverordnung, Paragraf 29 StVZO und der ZDK belegen Pruefpflicht, Intervall und Werkstatt-Durchfuehrung bei Gewerbefahrzeugen.
← Zurück zum Artikel „DGUV-Pruefung Gewerbefahrzeuge: Pflicht & Ablauf"Dieser Ratgeber zur DGUV-Prüfung von Gewerbefahrzeugen stützt sich auf die maßgeblichen Regelwerke und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur jährlichen Prüfpflicht, zum Prüfintervall und zur Abgrenzung gegenüber der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der DGUV Vorschrift 70, der Betriebssicherheitsverordnung und der StVZO sowie auf die Fachinformationen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Die lückenlose Dokumentation der Prüfung ist Ihr rechtssicherer Nachweis – dieser Grundsatz ist in den hier verlinkten Quellen verankert.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Paragraf 57 verpflichtet den Unternehmer, Fahrzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abstaenden durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen."
Die DGUV Vorschrift 70 (vormals BGV D29) schreibt in ihren Bestimmungen die wiederkehrende Pruefung gewerblich genutzter Fahrzeuge durch einen Sachkundigen vor.
Belege: [Q1] -
„Der Pruefintervall betraegt in der Regel zwoelf Monate."
Das jaehrliche Pruefintervall ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 70; die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert Anforderungen an die Pruefung von Arbeitsmitteln und die Qualifikation der pruefenden Person.
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„Die DGUV-Pruefung ergänzt die Hauptuntersuchung (HU) und geht in wesentlichen Punkten darueber hinaus."
Die Hauptuntersuchung ist in Paragraf 29 StVZO geregelt und auf die Verkehrssicherheit ausgerichtet; der ZDK beschreibt die ergaenzende, arbeitssicherheitsspezifische Pruefung in der Werkstatt.