Quellen & Belege zu HU und AU

Offizielle Quellen zu HU und AU: StVZO Paragraf 29, der TÜV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und der ZDK belegen Prüfpflicht, Fristen und die Rolle der Werkstatt.

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Dieser Ratgeber zu HU und AU stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur gesetzlichen Prüfpflicht, zu den Fristen und zur Rolle der Werkstatt sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, den TÜV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und den ZDK. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Hauptuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Hauptuntersuchung und Fahrzeugüberwachung

    TÜV-Verband
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugzulassung und periodische Überwachung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Werkstatt und AU

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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