Fachlich geprüft · Kfz-Meisterbetrieb Dietrich · So prüfen wir Inhalte

HU und AU verstehen: Ablauf, Fristen und Rolle der Werkstatt

Wie HU und AU zusammenhängen, welche Fristen gelten, was geprüft wird und welche Rolle Ihre Werkstatt bei der Vorbereitung spielt – verständlich erklärt.

HU und AU verstehen: Ablauf, Fristen und Rolle der Werkstatt
Kurz gefasst:
  • Die Hauptuntersuchung (HU) prüft nach §29 StVZO die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs.
  • Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit Jahren fester Bestandteil der HU und prüft die Emissionswerte.
  • Intervalle: Neuwagen erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
  • Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an.
  • Unsere Rolle: Vorab-Prüfung in Hardegsen, ehrlicher Befund und fachgerechte Instandsetzung, bevor der Prüftermin ansteht.

Alle zwei Jahre steht für die meisten Fahrzeughalter dasselbe Datum im Kalender: die Hauptuntersuchung. Was sich hinter HU und AU verbirgt, wie beide zusammenhängen und welche Rolle Ihre Werkstatt dabei spielt, erklären wir Ihnen hier in Ruhe und ohne Halbwissen.

Was die Hauptuntersuchung prüft

Die Hauptuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit nach §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Geprüft wird das Fahrzeug als Gesamtsystem – nicht einzelne Komfortmerkmale, sondern alles, was die Sicherheit im Straßenverkehr betrifft:

  • Bremsanlage auf dem Rollenprüfstand: Bremskraft pro Achse, Differenz zwischen links und rechts
  • Lenkung: Spiel, Spurstangenköpfe, Lenkgetriebe
  • Fahrwerk und Achsen: Federbeine, Stoßdämpfer, Trag- und Querlenker, Radlager
  • Beleuchtung: Funktion und korrekte Einstellung aller Leuchten
  • Reifen und Felgen: Profiltiefe, gleichmäßige Abnutzung, Beschädigungen
  • Karosserie und Unterboden: tragende Teile, Durchrostungen, Undichtigkeiten
  • Elektronische Sicherheitssysteme: zunehmend auch Assistenzsysteme

Der Prüfer dokumentiert jeden Befund. Das Ergebnis fällt in eine von vier Kategorien: ohne Mangel, geringer Mangel, erheblicher Mangel oder gefährlicher Mangel. Erhebliche Mängel führen zur Ablehnung mit Nachprüfung, gefährliche Mängel zur sofortigen Stilllegung.

Was die Abgasuntersuchung prüft

Die Abgasuntersuchung (AU) ist heute ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und kein separater Termin mehr. Sie prüft, ob die Emissionen Ihres Fahrzeugs innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Bei modernen Fahrzeugen geschieht das überwiegend über die Bordelektronik: Der Prüfer liest über die OBD-Schnittstelle aus, ob das Motorsteuergerät emissionsrelevante Fehler gespeichert hat und ob alle Überwachungssysteme bereit melden.

Bei Benzinern und Dieseln gibt es Unterschiede im Verfahren. Welche Werte beim Benziner zählen und was dort häufig zum Nichtbestehen führt, lesen Sie ausführlich in unserem Beitrag zur AU-Prüfung beim Benziner.

Für Techniker: Warum die OBD-gestützte AU an der Readiness scheitert

Bei modernen Fahrzeugen liest der Prüfer die emissionsrelevanten Daten über die OBD-Schnittstelle aus. Entscheidend sind dabei nicht nur gespeicherte Fehlercodes, sondern auch die sogenannten Readiness-Codes. Sie zeigen an, ob die einzelnen On-Board-Überwachungssysteme – etwa für Katalysator, Lambdaregelung oder Abgasrückführung – ihre Selbsttests im Fahrbetrieb bereits durchlaufen haben und Bereitschaft melden.

Nach einem Batteriewechsel, einem zurückgesetzten Fehlerspeicher oder einer Steuergeräte-Trennung werden diese Readiness-Bits gelöscht. Sie setzen sich erst nach mehreren definierten Fahrzyklen mit unterschiedlichen Last- und Temperaturbedingungen wieder. Steht das Fahrzeug zu früh zur AU vor, melden noch nicht alle Systeme Bereitschaft – und die AU gilt als nicht bestanden, obwohl technisch kein Emissionsfehler vorliegt. Deshalb lesen wir in der Vorab-Prüfung sowohl den Fehlerspeicher als auch den Readiness-Status aus. Ist die Bereitschaft noch nicht hergestellt, empfehlen wir, vor dem Termin einige Hundert Kilometer mit gemischtem Fahrprofil zu fahren.

Wie HU und AU zusammenspielen

Beide Untersuchungen ergänzen sich: Die HU bewertet die mechanische und elektronische Sicherheit, die AU die umweltrelevante Funktion des Antriebs. Eine Plakette erhält Ihr Fahrzeug nur, wenn beide Teile bestanden sind. Fällt die AU durch einen gespeicherten Emissionsfehler durch, hilft die beste Bremsanlage nicht weiter – und umgekehrt.

Genau hier setzt die saubere Arbeitsteilung an: Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an.

Welche Fristen gelten

Die Intervalle sind klar geregelt:

  • Pkw: erstmals 36 Monate nach Erstzulassung, danach alle 24 Monate
  • Wohnmobile über 3,5 t und bestimmte Nutzfahrzeuge: kürzere Intervalle
  • Anhänger und Motorräder: eigene Regelungen

Die runde HU-Plakette auf dem Kennzeichen zeigt Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit. Die Zahl ganz oben auf der Plakette steht für den Monat, die Farbe für das Jahr. Wer den Termin überzieht, zahlt bei einer Kontrolle ein Verwarnungs- oder Bußgeld, das mit der Dauer der Überschreitung steigt.

Die Rolle der Werkstatt

Eine Werkstatt prüft nicht selbst die Plakette aus – aber sie entscheidet darüber, ob Ihr Fahrzeug den Prüftermin souverän besteht. Unsere Aufgabe ist die ehrliche Vorab-Untersuchung: Wir lesen mit XENTRY, ODIS oder ISTA alle Steuergeräte aus, prüfen Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung und Unterboden und liefern einen klaren Befund.

Wir stellen keine Vermutungen an, sondern dokumentieren, was tatsächlich ansteht. Ist ein Mangel vorhanden, besprechen wir mit Ihnen, ob er sicherheitsrelevant ist, was die Instandsetzung umfasst und ob sie sich lohnt – bevor wir eingreifen. Wie eine kluge Vorab-Strategie aussieht, beschreiben wir in unserem Beitrag zur HU-Vorabprüfung.

Besonders bei der OBD-gestützten AU lohnt sich der Vorab-Blick: Nach einem Batteriewechsel oder einem zurückgesetzten Fehlerspeicher brauchen die Überwachungssysteme eine Einlernphase. Wie Sie das vermeiden und welche Fehlercodes zum Durchfallen führen, erklären wir unter HU vorbereiten und kritische Fehlercodes.

Was Sie selbst vor dem Termin tun können

Vieles lässt sich mit etwas Aufmerksamkeit im Alltag erledigen:

  • Beleuchtung in der Dunkelheit kontrollieren – beschlagene Scheinwerfer fallen nur bei Kunstlicht auf
  • Reifenprofil an der am stärksten abgenutzten Stelle messen, nicht in der Mitte
  • Ungewohnte Geräusche aus Fahrwerk oder Bremsen ernst nehmen
  • Nach einem Werkstattbesuch, der den Fehlerspeicher berührt hat, einige Hundert Kilometer fahren, bevor die HU ansteht

So vermeiden Sie unnötige Nachprüfungen und die damit verbundenen Kosten.

Warum die Vorab-Prüfung den Termin entspannt

Eine durchgefallene Hauptuntersuchung kostet Zeit und Geld: Der Mangel muss behoben, das Fahrzeug innerhalb der Frist erneut vorgestellt und die Nachprüfung bezahlt werden. Vermeiden lässt sich das in den meisten Fällen durch eine ehrliche Vorab-Untersuchung. Wir prüfen die sicherheitsrelevanten Punkte – Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen, Unterboden – und lesen die Steuergeräte aus, bevor der Prüftermin ansteht. So wissen Sie vorher, was tatsächlich ansteht.

Diese Reihenfolge schützt auch vor unnötigen Arbeiten. Wir tauschen nichts auf Verdacht, sondern dokumentieren den Befund und besprechen mit Ihnen, was sicherheitsrelevant ist und was warten kann. Das gibt Ihnen die Kontrolle über die Kosten und die Sicherheit, mit einem fachgerecht vorbereiteten Fahrzeug zur Prüfung zu fahren.

Kontakt

Möchten Sie Ihr Fahrzeug fachgerecht auf HU und AU vorbereiten lassen? Wir nehmen uns die Zeit für einen sauberen Befund.

KFZ Dietrich Meckelstraße 8, 37181 Hardegsen Telefon: 05505 5236 Öffnungszeiten: Mo–Fr 07:30–16:30 Uhr

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei uns warten lassen, erinnern wir Sie automatisch rechtzeitig vor dem nächsten HU-Termin.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss mein Fahrzeug zur HU?

Neuwagen kommen erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Bei Wohnmobilen und schweren Fahrzeugen gelten abweichende Intervalle. Die Abgasuntersuchung ist heute fester Bestandteil der HU und wird im selben Turnus durchgeführt.

Was passiert, wenn die HU-Frist überschritten wird?

Wer die Frist überschreitet, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld, das mit der Dauer der Überschreitung steigt. Eine abgelaufene HU verlängert ausserdem nicht die nächste Frist – die neue Plakette wird ab dem Prüfdatum berechnet. Wir erinnern unsere Stammkunden rechtzeitig vor Ablauf.

Was bedeuten die vier Mängelkategorien bei der HU?

Der Prüfer ordnet jeden Befund in eine von vier Stufen ein. Ohne Mangel bedeutet, dass das Fahrzeug direkt die Plakette erhält. Ein geringer Mangel wird notiert, sollte zeitnah behoben werden, hindert aber nicht an der Plakette. Ein erheblicher Mangel führt zur Ablehnung mit Nachprüfung – der Mangel muss behoben und das Fahrzeug innerhalb der Frist erneut vorgestellt werden. Ein gefährlicher Mangel kann zur sofortigen Stilllegung führen. Wir besprechen jeden Befund unserer Vorab-Prüfung mit Ihnen und ordnen ein, was sicherheitsrelevant ist und was warten kann.

Kann ich die HU-Vorbereitung und die AU bei Ihnen machen lassen?

Ja. Wir bereiten Ihr Fahrzeug fachgerecht auf den Prüftermin vor und führen die Abgasuntersuchung (AU) bei uns durch. Die Hauptuntersuchung selbst erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra. So erhalten Sie aus einer Hand eine ehrliche Vorab-Untersuchung, die nötige Instandsetzung und die AU, bevor das Fahrzeug zur HU vorgestellt wird.

WhatsApp