Quellen & Belege zum Klimakompressor-Service (R1234yf)

Offizielle Quellen zum Klimakompressor-Service: die F-Gas-Verordnung 517/2014, die ChemKlimaschutzV, das Umweltbundesamt und der ZDK belegen Kaeltemittel-Pflicht, Recycling und Sachkundenachweis.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Klimakompressor defekt: Werkstatt-Befund & R1234yf-Service"

Dieser Ratgeber zum Klimakompressor-Service und zur Kältemittel-Umstellung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zur F-Gas-Verordnung, zur weiteren Zulässigkeit von R134a in Bestandsfahrzeugen und zur Recycling-Pflicht für entnommenes Kältemittel sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 517/2014, der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, auf das Umweltbundesamt und den ZDK. Den Klimaservice führen wir mit dem vorgeschriebenen Sachkundenachweis durch – Recycling, Dichtigkeitsprüfung und Dokumentation gehören für uns zum Standard, nicht zur Ausnahme.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung)

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Behörde

    Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Umweltbundesamt – Fluorierte Treibhausgase und Kältemittel in Fahrzeug-Klimaanlagen

    Umweltbundesamt (UBA)
  4. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Sachkunde für Klimaservice

    ZDK

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp