Quellen & Belege zum Notbremsassistenten (AEBS)

Offizielle Quellen zum Notbremsassistenten: Die UNECE-Regelung Nr. 152, die Verordnung (EU) 2019/2144 und der TUEV-Verband belegen die normativen Anforderungen an AEBS, die verpflichtende Ausstattung und die Kalibrierung der Sensorik.

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Dieser Ratgeber zur Kalibrierung des Notbremsassistenten stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Bedeutung des Systems als Sicherheitssystem, zu den engen Herstellertoleranzen und zur erforderlichen Freigabe durch das Steuergerät sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die UNECE-Regelung Nr. 152 zu Advanced Emergency Braking Systems, die Verordnung (EU) 2019/2144 zur verpflichtenden Ausstattung und den TÜV-Verband. Damit ist nachvollziehbar, warum die fachgerechte Kalibrierung mit Herstellersoftware keine Formsache, sondern eine Frage der Sicherheit ist.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Regelung Nr. 152 – Advanced Emergency Braking Systems (AEBS)

    Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)
  2. Behörde

    Verordnung (EU) 2019/2144 – General Safety Regulation (verpflichtende Sicherheitssysteme)

    EUR-Lex
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Fahrerassistenzsysteme und Kalibrierung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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