Quellen & Belege zur Partikelfilter-Pflicht 2026

Offizielle Quellen zur Partikelfilter-Pflicht 2026: Paragraf 47 StVZO, Paragraf 29 StVZO, die EU-Verordnung 715/2007 und der TUEV-Verband belegen PN-Messung, Grenzwert und Abgasnormen bei HU und AU.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Partikelfilter-Pflicht 2026: PN-Messung bei HU und AU"

Dieser Ratgeber zur Partikelfilter-Pflicht 2026 stützt sich auf den Wortlaut der maßgeblichen Verordnungen und auf die Fachinformationen anerkannter Prüforganisationen. Die Aussagen zum PN-Grenzwert für Euro-6-Diesel, zum Messverfahren der Partikelzählung und zur Pflicht eines Ottopartikelfilters bei direkteinspritzenden Benzinern sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die europäische Emissionsverordnung 715/2007 und den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    §47 StVZO – Abgase, Trübung, Geräuschemissionen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    §29 StVZO – Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5/6 Emissionsnormen)

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  4. TÜV / Dekra

    Partikelzählung (PN-Messung) bei der Abgasuntersuchung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp