Quellen & Belege zur LKA-Kamera-Kalibrierung
Offizielle Quellen zum Spurhalteassistenten: UNECE-Regelungen wie die ECE-R79 definieren die Lenkanlage, StVZO Paragraf 38 regelt die Lenkeinrichtung.
← Zurück zum Artikel „LKA-Kamera-Kalibrierung: wann sie nötig ist"Dieser Beitrag zur Kalibrierung des Spurhalteassistenten stützt sich auf die internationalen Fahrzeug-Regelungen der UNECE und auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Anforderungen an die Lenkanlage und an lenkend eingreifende Assistenzsysteme können Sie als Fahrzeughalter über die unten gelisteten offiziellen Quellen selbst nachvollziehen.
Wir verstehen die Quellenangabe als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die geltenden Regelwerke. Auf dieser Grundlage führen wir die Kalibrierung nach Herstellervorgabe durch, dokumentieren das Ergebnis und stellen sicher, dass das System auf einer korrekten Grundlage arbeitet.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Im kritischsten Fall greift die elektrische Lenkung auf falscher Berechnungsgrundlage ein und zieht das Fahrzeug in die falsche Richtung."
Die UNECE-Regelung ECE-R79 definiert die Anforderungen an Lenkanlagen einschließlich automatisch eingreifender Funktionen; Paragraf 38 StVZO verlangt eine sichere und zuverlässige Lenkeinrichtung, in die der Spurhalteassistent eingreift.
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„Alle drei Szenarien betreffen eine aktive Sicherheitsfunktion."
Die UNECE-Fahrzeug-Regelungen ordnen die lenkende Eingriffsfunktion des Spurhalteassistenten als sicherheitsrelevantes System ein, dessen korrekte Berechnungsgrundlage über die Kalibrierung sicherzustellen ist.
Belege: [Q1]