P0420 + Versicherung: Werkstatt-Kasko-Abwicklung

Kat-Reparatur durch Versicherung: Kasko-Abwicklung, Werkstattbindung, Selbstbeteiligung – Werkstatt-Service.

P0420 + Versicherung: Werkstatt-Kasko-Abwicklung
TL;DR
  • Vollkasko deckt unfallbedingten Kat-Schaden.
  • Marderbiss = Versicherungs-Fall.
  • Werkstatt-Bescheinigung kostenfrei.
  • Werkstattbindung bei großen Versicherern.

Häufig gestellte Fragen

Übernimmt die Versicherung einen Kat-Schaden?

Drei Szenarien: 1) Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall: ja, mit Selbstbeteiligung (oft niedriger dreistelliger Bereich). 2) Marderbiss im Kat-Bereich: Vollkasko deckt Folgeschäden ab (Werkstatt-Bescheinigung Pflicht). 3) Verschleiß-Schaden ohne Unfall: keine Versicherungsleistung – Selbstzahler. Bei Werkstattbindung der Versicherung: Werkstatt muss zertifiziert sein – wir arbeiten mit allen großen deutschen Versicherern.

Was kostet die Werkstatt-Bescheinigung?

Werkstatt-Bescheinigung bei Versicherungsfall: kostenfrei (im Service-Auftrag enthalten). Schriftliche Diagnose mit Befund-Foto + Reparatur-Empfehlung: kostenfrei. Bei aufwendiger Versicherungs-Korrespondenz (Gutachter-Termin, mehrfacher Schriftwechsel): nach Aufwand abgerechnet. Wir unterstützen Versicherungsfälle proaktiv – siehe Unfallschaden-Pillar.

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