Haftung, Gewährleistung & Abrechnung im Werkstatt-Auftrag

Wie KFZ Dietrich Fachpartner-Aufträge abrechnet, welche Gewährleistungsfristen gelten und wer beim Einsende-Service für Transportschäden haftet – transparent erklärt.

Haftung, Gewährleistung & Abrechnung im Werkstatt-Auftrag

TL;DR: Fachpartner-Aufträge bei KFZ Dietrich werden netto ohne Aufschläge abgerechnet. Auf Arbeitsleistungen gelten in der Regel 12 Monate Gewährleistung, auf Ersatzteile gesetzlich üblicherweise 24 Monate. Beim Einsende-Service ist der Hinweg Sache des Absenders, den Rückweg übernehmen wir – jeder Arbeitsschritt ist protokolliert.


Warum Transparenz die Grundlage jeder Fachpartnerschaft ist

Wenn eine Werkstatt ein Fahrzeug oder Steuergerät zu uns einsendet, übergibt sie uns nicht nur ein technisches Problem – sie vertraut uns auch ein Stück ihrer eigenen Kundenbeziehung an. Dieser Vertrauensvorschuss verpflichtet uns zu einer Kommunikation, die keine Fragen offen lässt: Was wird abgerechnet? Was ist im Schadensfall geregelt? Und wer trägt welche Verantwortung während des Transports?

Die folgenden Abschnitte legen unsere Praxis offen. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung – für Ihre spezifische Situation empfehlen wir immer den Blick in Ihre eigenen Vertrags- und Versicherungsunterlagen. Aber sie geben Ihnen als Fachpartner die Klarheit, die Sie für eine fundierte Entscheidung brauchen.


Abrechnung: Netto, transparent, ohne Aufschläge

Was Sie von uns erhalten

Jede Rechnung an einen Fachpartner ist eine Netto-Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Das bedeutet konkret:

  • Keine Vermittlungsgebühren und keine versteckten Handlingpauschalen
  • Keine Endkundenpreise – Sie zahlen ausschließlich die tatsächlich erbrachte Leistung und die eingebauten Teile
  • Mehrwertsteuer klar ausgewiesen – für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist der vollständige Vorsteuerabzug möglich

Die Rechnung enthält eine detaillierte Positionsliste: Arbeitsposition (mit Zeitaufwand), Ersatzteile (mit Artikelnummer und Einzelpreis) und ggf. Diagnoseaufwand als eigenständige Position. So können Sie jeden Betrag Ihrer eigenen Kalkulation gegenüberstellen.

Diagnose und Befund als eigenständige Leistung

Diagnostische Arbeit – etwa die Fehlercode-Auswertung per XENTRY, ODIS oder ISTA oder ein Prüfstandslauf – wird als eigenständige Leistungsposition abgerechnet. Das ist kein Nachteil: Ein sauberer Befund mit Messprotokoll hat für Sie als Auftraggeber eigenständigen Wert, unabhängig davon, ob eine anschließende Instandsetzung beauftragt wird. Sie erhalten den Befund immer schriftlich – als Grundlage für Ihre eigene Kommunikation mit dem Endkunden.

Zahlungsziel und Ablauf

Standardmäßig gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto. Für Betriebe mit regelmäßigem Auftragsvolumen sprechen wir individuelle Konditionen ab – sprechen Sie uns direkt an.


Gewährleistung: Was gilt, und wie lange

Grundsatz

Gewährleistung bei Werkstattleistungen ist rechtlich ein komplexes Feld, das von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. Wir geben Ihnen hier unsere Praxis als Orientierung – ohne Anspruch auf abschließende rechtliche Verbindlichkeit.

Instandsetzungsarbeiten

Auf von uns durchgeführte Instandsetzungsarbeiten gewähren wir in der Regel 12 Monate Gewährleistung. Das bedeutet: Tritt ein Mangel an unserer Arbeitsleistung innerhalb dieses Zeitraums auf, der auf einen Fehler unsererseits zurückzuführen ist, beheben wir ihn auf unsere Kosten.

Wichtig: Diese Frist bezieht sich auf die Ausführung der Arbeit, nicht auf Verschleiß oder Folgeschäden durch unsachgemäße Nutzung nach Rückgabe.

Ersatzteile

Für neu eingebaute Ersatzteile gilt gesetzlich als allgemeine Orientierung üblicherweise eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gemäß § 634a BGB (Werkvertragsrecht). In der Praxis hängt dies davon ab, ob es sich um einen Kauf- oder Werkvertrag handelt – eine Unterscheidung, die im Zweifel Ihre eigene Rechtsberatung klären sollte. Wir nennen Ihnen auf Wunsch Hersteller und Artikelnummer aller eingebauten Teile, damit Garantieansprüche gegenüber dem Teilehersteller ggf. direkt geltend gemacht werden können.

Was nicht durch Gewährleistung abgedeckt ist

Keine Gewährleistung übernehmen wir für:

  • Verschleiß und Materialermüdung, die nicht auf unsere Arbeit zurückzuführen sind
  • Schäden durch Eingriffe Dritter nach Rückgabe des Fahrzeugs oder Bauteils
  • Folgeschäden durch Defekte an Systemkomponenten, die nicht Gegenstand unseres Auftrags waren

Alle Ausnahmen werden im Auftragsprotokoll dokumentiert – Sie wissen also vorab, was erfasst ist und was nicht.


Haftung beim Transport: Klare Zuständigkeiten

Der Hinweg: Ihre Verantwortung

Beim Einsende-Service liegt die Verantwortung für den Hinweg beim Absender. Das umfasst:

  • Sichere und fachgerechte Verpackung des Bauteils (ggf. ESD-Schutz bei elektronischen Komponenten, ausreichend Polsterung)
  • Transportversicherung für den Sendungswert – wir empfehlen, den Zeitwert des Bauteils abzusichern, nicht nur den Kurierpreis
  • Korrekte Kennzeichnung und vollständige Auftragsdokumente (Auftragsschein mit Fehlerbeschreibung beilegen)

Warum diese Regelung? Weil der Zustand des Bauteils bei Ankunft von uns dokumentiert wird – und nur dann eindeutig feststellbar ist, ob ein möglicher Schaden bereits beim Versand entstanden ist.

Der Rückweg: Unsere Verantwortung

Den Rückversand übernehmen wir vollständig:

  • Fachgerechte Verpackung durch uns
  • Versicherung für den Sendungswert (Wiederbeschaffungswert des instandgesetzten Bauteils)
  • Versandbestätigung mit Tracking-Nummer per E-Mail

Tritt ein Schaden auf dem Rückweg auf, der auf unsere Verpackung oder die von uns gewählte Versandart zurückzuführen ist, tragen wir die Verantwortung und wickeln den Schadensfall mit dem Versanddienstleister ab.

Schäden während der Bearbeitung

Jeder Arbeitsschritt an Ihrem Bauteil wird von uns protokolliert – Eingangs-Diagnose, durchgeführte Maßnahmen, Abschluss-Prüfung. Entsteht nachweislich ein Schaden während der Bearbeitung in unserem Haus, liegt die Haftung bei uns. Wir informieren Sie unverzüglich und erarbeiten gemeinsam eine Lösung, die Ihre Interessen und die Ihres Endkunden schützt.

Dieses Protokoll ist kein bürokratischer Formalismus – es ist das Fundament einer Fachpartnerschaft, in der beide Seiten wissen, was sie voneinander erwarten können.


So läuft ein Fachpartner-Auftrag ab

  1. Auftragserteilung per E-Mail oder Telefon – mit Fehlerbeschreibung und Fahrzeugdaten
  2. Annahmeprotokoll bei Eingang des Bauteils oder Fahrzeugs (Zustand, Vollständigkeit)
  3. Befund mit Diagnoseprotokoll – bei Bedarf Rücksprache vor Beginn der Instandsetzung
  4. Instandsetzung mit lückenloser Dokumentation aller Eingriffe
  5. Abschluss-Prüfung und Freigabe
  6. Netto-Rechnung mit vollständiger Positionsliste
  7. Rückversand mit Tracking und Versicherungsnachweis

Unser Angebot an Sie

Fachpartnerschaften funktionieren nur dann langfristig, wenn beide Seiten die gleiche Sprache sprechen – fachlich wie kaufmännisch. Wir bieten Ihnen die Klarheit, die Sie für eine verlässliche Kalkulation brauchen, und die Dokumentation, die Sie gegenüber Ihren eigenen Kunden absichert.

Wenn Sie regelmäßige Aufträge planen oder eine Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit wünschen, sprechen Sie uns an. Wir legen die Bedingungen dann individuell und schriftlich fest – so, wie es für eine seriöse Fachpartnerschaft selbstverständlich sein sollte.

Mehr zur Zusammenarbeit mit uns: Für Werkstätten & Fachbetriebe

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Nils Dietrich ist Kfz-Meister und Inhaber von KFZ Dietrich in Hardegsen-Gladebeck. Bei Fragen zu Fachpartner-Konditionen erreichen Sie ihn direkt per Telefon oder über das Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird ein Werkstatt-Auftrag abgerechnet?

Fachpartner erhalten stets eine Netto-Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Es fallen keine Vermittlungsgebühren an; abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen und eingebauten Teile. Der Vorsteuerabzug ist für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe uneingeschränkt möglich.

Welche Gewährleistung gilt auf Ihre Werkstatt-Aufträge?

Auf Instandsetzungsarbeiten gewähren wir in der Regel 12 Monate Gewährleistung; auf neu eingebaute Ersatzteile gilt gesetzlich üblicherweise eine Frist von 24 Monaten gemäß § 634a BGB als Orientierungsrahmen. Die konkreten Bedingungen legen wir schriftlich im Auftrag fest.

Wer haftet für Transportschäden beim Einsende-Service?

Der Absender trägt die Verantwortung für eine sichere Verpackung und ausreichende Versicherung des Hinwegs. Für den Rückversand übernehmen wir die Verpackung und den Versicherungsschutz. Schäden, die nachweislich während der Bearbeitung in unserem Haus entstehen, liegen in unserer Verantwortung – jeder Eingriff wird protokolliert.

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